Az Egri Ho Si Minh Tanárképző Főiskola Tud. Közleményei. 1972. (Acta Academiae Paedagogicae Agriensis : Nova series ; Tom. 10)

der verändern und selbst im besten „Mannesalter" nicht auf Erziehung (also Einwirkung von außen) verzichtet werden kann, wobei diese dann zumeist mehr durch das Tätigkeitskollektiv als durch einzelne erziehe­risch wirkende Personen vollzogen wird. Wir sollten also die pädagogischen Gesetze den bestimmenden päda­gogischen Gesetzmäßigkeiten zuordnen und von ihnen wiederum Prin­zipien und Regeln ableiten. Ich würde Krajewski zustimmen, wenn er die Prinzipien als „allgemeine Thesen mit Operationscharakter" bezeich­net [18], die den pädagogischen Prozeß direkt beeinflussen, d. h. Prinzi­pien sind formulierte pädagogische Erkenntnisse, daß sie der unmittel­baren Umsetzung zumeist bereits erkannter Gesetze dienen, sind also für den Lehrer besonders wichtig. Sie entsprechen einersteits den objek­tiv winkenden Gesetzen, andererseits verhilft ihre Beachtung durch die Pädagogen den pädagogischen Gesetzen zur Wirksamkeit, ja pädagogi­sche Gesetze selbst können in bezug auf die Tätigkeit die Funktion eines Prinzips haben, wenn man sich in der Praxis von ihnen leiten läßt. Es gibt also sowohl Unterschiede als auch Wechselbeziehungen zwischen Ge­setzen und Prinzipien. Letztere können natürlich auch Behelfsmittel sein, wenn man Gesetze erahnt, aber noch nicht formuliert hat. Regeln wiederum sind zumeist ins Detail gehende Erläuterungen der Prinzipien. Sowohl Prinzipien als auch Regeln sollten in klarer Formulierung — und entsprechenden Gesetzen und Gesetzmäßigkeiten systematisch zu­geordnet — vorliegen. Es ist sicher so, daß viele Prinzipien und Regeln mehreren Gesetzen zugeordnet oder von mehreren abgeleitet werden können. Es bleibt die Forderung, daß in diesem Sinne auch Publikationen zu Grundfragen der sozialistischen Pädagogik ein großes Maß an Hand­habbarkeit für den praktisch tätigen Pädagogen besitzen sollten, indem sie die Brücke vom Gesetz zur pädagogischen Regel schlagen. Einen Teil der pädagogischen Gesetze kann man sicher deduktiv gewinnen. Andere erkennt man nur nach vollständiger oder teilweiser Induktion umfassender pädagogischer Experimente. Hier gilt dann, daß der Erkenntnisfortschritt einer Wissenschaft sich im Übergang von quali­tativen über komparative zu quantitativen Gesetzesaussagen zeigt. Dabei darf in der pädagogischen Wissenschaft weder die quantitaive Aussage verselbständigt noch die Empirie zur höchsten oder gar alleinseligma­chenden Basis für die Erkenntnis von Gesetzen erhoben werden. Andern­falls kastriert die Pädagogik sich selbst, weil die pädagogischen Gesetze und Gesetzesaussagen ja stets nicht nur Prozesse erfassen und beschrei­ben, sondern beeinflussen, zu ihrer Leitung befähigen sollen, und zwar über den, der diese Gesetze zu handhaben versteht. Es muß uns um quantitativ abgesicherte qualitative Aussagen gehen, die auch bis zu der Verallgemeinerungsstufe von Gesetzen und Gesetz­mäßigkeiten geführt werden. Wir verbleibein zu oft bei der bloßen Darlegung quantitativer Ergeb­nisse, statt aus ihnen Erziehungskonsequenzen abzuleiten und über ihre dynamische und natürlich auch relative Betrachtungsweise zu der eben beforderten Verallgemeinerungsstufe zu gelangen. Erst sie ermöglicht es dem in der Praxis tätigen Pädagogen, gewissermaßen über den Weg 59

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