Gazdasági jog, 1943 (4. évfolyam, 1-10. szám)
1943 / 2. szám - A munka magánjogi szabályai [könyvismertetés]
127 DAS WIRTSCHAFTSRECHT DIRITTO ECONOMICO DROIT ÉCONOMIQUE ECONOMIC LAW Rédacteur en chef: Ödön Euncz öff. ord. Univ. Prof. — Prof. ord. d' Univ., Budapest Verantwortlicher Redakteur: Rédacteur résponsable: Dr. Iván Meznerics, Rechtsanwalt-avocat, Budapest. Rédacteurs: Dr. István Cottely und Dr. Miklós Szabó, Rechtsanwalte-avocats, Bpest Erscheint In Budapest (Ungarn) Jáhrlich zehnmal. — Paratt a Budapest (Hongrie) dix fois par an. Herausgeber: Das Seminarium für Handelsrecht an der Königl. Ungarischen Universitat Péter Pázmány in Budapest. — Éditeur: Séminaire de Droit Commercial de l'Université Rl Hongrois Péter Pázmány a Budapest. Diesen Teil des Blattes betreffende Korrespondenz ist an Redakteur Dr. ISTVÁN COTTELY, Budapest (XI, Lenke-tér 7. IV. 4. ) zu richten. — Les correspondances relatives a cette partie de la Revue sont á adresser á dr. ISTVÁN COTTELY, rédacteur, Budapest (XI, Lenke-tér 7. IV. 4. ) Inhaltsauszüge aus der Nummer Februar 1943. Résumés du No Fevrier 1943, ABHANDLUNGEN — ETUDES Der Entwicklungsgang des Handels und dessen Folgen im Wirtschaftsrecht. Die Rolle des Handels in seiner alten Verkehrsform ist im Begriffe einer Umwandlung unterworfen zu werden. Die Beschaffung der Waren und deren Beförderung zu den Konsumenten haben an Wichtigkeit eingebüsst, die Handelsfreiheit erlitt zufolge der veranderten Verhaltnisse manche betráchtliehe Niederlage, die kaum mehr gützumachen sein dürfte. Man kann jedoch die obigen Begriffe durch die Organisation der Produktion, die Rationalisierung der Geschaftsführung und damit durch die auf Grund privater Iniziative durchgeführte Sicherung der öffentlichen Verpflegung ersetzen. Es ist natürlich schwer, vor der Öffentlichkeit konkrete Vorschlage zu stellen. Solche Vorschlage können nur im Einvernehmen zwischen Staat und Interessengemeinschaften zustandekommen. Es ist jedoch vielleicht nicht überflüssig den leitenden Gedanken hier festzubalten. Ziel sei, die Produktion mit dem Konsum und die Preise mit der Konsumfahigkeit in Einklang zu bringen. Mit anderen Worten: die Zielsetzung besteht darin, dass soviel Ware jedenfalls zur Verfügung stehen soll, als für den Konsum notwendig ist und zwar zu solchen Preisen, die der Konsumfahigkeit, d. h. dem Einkommen entspricht. Der Typ des alten Geschaftsmannes verblasst und an seine Stelle tritt der neue Typ des mit dem Staate zusammenarbeitenden Grosshandlers. Die Lösung der Frage ist nicht leicht, mit Umsicht jedoch stösst sie nicht auf