Gazdasági jog, 1942 (3. évfolyam, 1-10. szám)

1942 / 10. szám - Háborús adózási kérdések

639 gütung der Kriegssachschádon betraut, das die hiezu notwendigen Auf­wendung aus den durch die Feuer-Versicherten zu zahlenden Prámien­zuschlágen deckt. Auf demselben Prinzip deeken in Dánomark die auf Gegenseitigkeit beruhenden Verbande aus den Beitrágen der Mitglieder die Kriegssachscháden. In der Schweiz und in Spanien werden die Seháden von den privátén Feuervcrsieherungs-Anstalten und aus sta&tlichen Bei­trágen ersetzt, wáhrend die Versicherungsnehmer nur einen geringen Teil des Schadens selbst zu tragen habén. In Ungam ist die Regelung der Kriegssachscháden in rechter und billiger Weise nur zu Lasten des Staatshaushaltes möglich. Die ungariscbe Feuerversicherung ist bei weitem nicht, ausgedehnt genug, um eine allge­meine Regelung der Kriegssachscháden auf dieser Basis zu bieten, die Auf­stellung eines neuen Organs oder die Ausdehnung der bestehenden Orgam ist wáhrend des Krieges undenkbar. Der wichtigste Gesichtspunkt in der Frage der Entschádigung der Kriegssachscháden ist zweifellos der, dass jeder Geschádigte für die im Interessé der Gemeinschaft gebrachten Opfer volle Entschádigung erhalte und dass die Last dieser Entschádigungen gcrechterweise im Verháltnis ihres Vermögens auf alle bedrohten Individuen übertragen werde. Diesen Anforderungen kann in Ungarn nur eine Lösung entsprechen, bei der die Kriegssachscháden vom Staatshaushalt getragen werden, weshalb das Prinzip des Rechtes und der Biliigkeit in Ungam die Lösung dieser Frage in dicsem Sinne fordert. Loránd Marék Agrár- oder Industriestaat! Um dieses Problem beleuchten zu können, wird es zweckmássig sein, die Wirtschaftsstruktur der agrarindustriellen Staaten den wirtschaft­lichen Einrichtungen der rein industriellen oder rein agrarisehen Staaten gegenüberzustellen. Aus diesen Untersuchungen gewkmt man die Über­zeugung, dass beidé Typen Vor- und Nachteile besitzen. Der grosse Vor­teil der agrarindustriellen Staaten besteht darin, dass sie wirtschaftlich viel unabhángiger sind; ihre Produktion wird von dem viel stabileren inneren Markt aufgenommen und auch das Gleichgewicht ihrer Handelsbilanz ist viel leichter aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grundé ist der agrar­industrielle Staat auch viel unabhángiger von den Schwankungen der Wirtschaftskrisen. Dagegen kann ein Staat, der sich ausschliesslich auf industrielle oder ausschliesslich auf agrarisehe Erzeugung spezialisiert, sich viel leichter die Vorteüe einer mit der erhöhten Arbeitsteilung einhergehenden wirtschaftlichen Produktivitát zu eigen machen. Darüber hinaus ist es für den Industriestaat in hohem Masse ausschlaggebend, dass er imstande ist, auch eine dichte Bevölkerung vorteilhaft zu bescháftigen und dieser Bevölkerung ein entsprechend hohes Lebensniveau zu sichern. Demgegenüber gibt ein Staat, der sich rein auf landwirtschaftliche Erzeugung abstellt, ausser der sich gleichfalls vorteilhaft gestaltenden landwirtschaftlichen Produktivitát in der Regei einer grösseren Anzahl unabhángiger landwirtschaftlicher Subjekte Bescháftigung; auch ist im allgemeinen der psychologische Bau ihrer Bevölkerung viel konstitutiver, als jener der industriellen Gesellschaftsschicht. Wir sind uns jedoch bewusst, dass sich diese mit theoretischer Klai -

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