Gazdasági jog, 1940 (1. évfolyam, 1-10. szám)

1940 / 6. szám - Az iparjogosítvány elnyerésének újabb szabályai

398 Inhaltsauszüge aus der Nummer Juni-Juli 1940. Résumés du N° Juin-Juillet 1940. ABHANDLUNGEN — ÉTUDES Die Stadtregulierung und die Bauordnung Die kritische Erörterung des Verfassers, Univ. Prof. Dr. Bálint Kolos­váry beziehen sich auf das neue, die Regulierung der Städte und die städ­tische Bauordnung behandelnde Ung. Gesetz von 1937: Artikel VI und untersuchen erstens die materiellen Grundlagen der von dem Gesetz projektierten Regulierung (I); dann die Frage der städtischen Parzellie­rungen (II), der Grenzberichtigung der städtischen Grundstücke (III), weiter, der Umgestaltungen derselben (IV) und die Vorbedingungen der speziellen städtischen Expropriation (V) sowie endlich die Vorschriften der neu anzulegenden städtischen Bauordnung (VI). In seinen Konklusionen stellt der Verfasser fest, dass die Belastung von städtischem Grund und Boden durch die Menge der im Gesetze auf­gestellten Duldungs- und Unterlassungsverpflichtungen und nicht weniger die lange Reihe der verschiedenen legalen Beiträge das städtische Eigentum in solchem Masse socialisiert haben, dass es fortan nicht als „Eigentum", sondern als ein unter das Lenken und unter die Kontrolle der Verwaltungsbehörden gestelltes und stark beschränktes Nutzungsrecht anzusehen ist. Gegen die erfolgreiche Vollstreckung und besonders gegen die wirtschaftlichen Wirkungen des neuen Gesetzes sind — nach dem Verfasser — ernste Besorgnisse zu erheben.

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