VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)

Strana - 32

32 VI. Њтроварадин, 13. јуна 1806. Варон Џенејт издаје упутство обрштару Обућини, шта da одговори српским заповедницима u шабачком паши na њи­хове молбе u жеље. In dem durch das dortige Rastellamt unterm 7. dieses hieher­gelangten Schreiben hat der dermalige Komandant Hassan Pascha von Schabatz das Ansuchen gemacht, womit ihme gestattet werden wolle, seine jeweiligen Schreiben durch Eilboten auf diesseitigem Boden an den Gouverneur von Bosnien abschicken zu dürfen. Da es nun hiebey darauf ankörnt, ob diese Eilbothen zu Pferd oder zu Fuss gehen und wie weit selbe auf diesseitigen Grund und Boden gehen, dann wo eigentlich wieder hinüber tretten dürften, um den Gouverneur von Bosnien anzutrefen, so ist es nothwendig, dass sich der Herr Oberste diesfalls mit gedachtem Komandanten näher einvernehmen und hiernach die Veranstaltung dergestalten trefen, dass die diessfälligen Eilbothen zwar auf dieser Seite mit ihren Brief­schaften an den Gouverneur von Bosnien gehen gelassen, jedoch immer und zwar für den Fall, dass ein solcher Both zu Fuss gehet, ebenfalls zu Fuss am Kordon von Posten zu Posten sanitätsmässig begleitet werde; für den Fall aber, dass ein solcher Eilboth zu Pferd gienge, denselben die sanitätsmässige Begleitung gleichfalls zu Pferd beigegeben werde, wofür aber nach vorläufiger Verabredung und Bestimung die Bezahlung vom Komandanten festzusetzen und zu leisten wäre. Solte sich diese Begleitung bis in den nächsten Regiments Bezirk erstreken, so wäre dieses von der diessfällig hierortigen Erlaubniss und den hierwegen mit dem Komandanten von Schabatz gepflogenen Ubereinkommen gleichfalls vorläufig in die Känntniss zu setzen und genau darauf zu sehen und zu halten, dass keine Vermischung oder sonst sanitätswidrige Verhandlung vor sich gehe. Hiernach wollen der Herr Oberste den Komandanten von Scha­batz auf sein diesfalls unterm 7. dieses hieher gestehen Schriben sogleich verständigen und das behörige Einvernehmen pflegen, sofort die nöthigen Anstalten trefen, wie und was hingegen diessfalls einge­leitet worden ist, seiner Zeit hieher anzeigen. Da im übrigen soeben eine neuerlich dringende Vorstelung der Servianer mitelst Estaffete hieher gelangt ist, dass dem Handelsman Klement Nikich aus Nikinze die 600 Zenten Mehl und 400 Metzen Gersten nacher Schabatz zu geben nicht gestatten werden wolle, weil sich die Schabatzer eben dermalen wegen Mangel an Lebens­mitteln in der äussersten Noth folglich gezwungen fänden, sich an

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