VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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267 Einige aus dem servisch belgrader Senat fragten sich bey Herrn von Rodofinikin an, was sie mit denen Staatspanduren machen sollen, ob sie solche entlassen oder noch weiters beybehalten sollen, weil der Senat keinen Fond habe, diese Art Menschen von einer Polizey wache zu bezahlen. Herr Consul gab zur Antwort: Sie sollen noch ein Monat diese Leute beybehalten, weilen in dieser Zwischenzeit sicher eine Statution ankommen müsse, welche alles mehr aufklären dürfte. Semlin, am 4. May 1808. Perss, Oberst. Konuja. Bpoj 138. XCIV. Митровица, 8. маја 1808. Обрштар Лајтнер реферише барону Симбшену о разбојпицижа, који се појавили у околини митрошчкој. Euer Excellenz. Mir ist durch einen verlässlichen Menschen beigebracht worden, dass die jenseitigen Räuber oder vielmehr schlechte Menschen, derer anstössiges Betragen und schlechte Handlungen zwischen der diesund jenseitigen Seite zuweilen Unruhe zu stiften suchten, von Zeit zu Zeit in der Insel oberhalb Racsa sich heimlich aufzuhalten pflegen. Diesen Umstand entdeckte ich dem benachbarten jenseitigen Binbassa Stojan Csupich bei Gelegenheit seines letzten Herübertritts zum hiesigen Sastanak mit dem Anttrage, sich angelegen seyn zu lassen, damit dieses schlechte Gesindel seinerseits so bald als möglich um so mehr aufzufangen getrachtet werden solle, als ich an den zur Verfolgung desselben bestimmten Tagen auch meinerseits durch Verstärkung des Cordons und Besetzung der verdächtigen Schleichwege mitzuwirken ihn versicherte. Ersagter Binbassa hat demnach diese Räuber in der vorerwehnten Insel auch richtig aufgefangen und insgesammt nach Schabaz einliefern lassen. Auf ein von der Oberstlieutenant Division des Baron Ott Husarn Regiments mir eingelangtes Awiso von 5. dieses, dass von 4. auf den 5. hujus bei 6 Räubern, von welchen 3 bewafnet und 3 ohne Gewehre gewesen seyn sollen, sich in dem Provincial Orte Jazak hätten sehen lassen — richtete ich mein erstes Augenmerk dahin, vor allem andern die gesammte Cordonsposten hievon zu verständigen und sie wegen Hindanhaltung der heimlichen Hinüberschieichung dieser Räuber zur schuldigen Aufmerksamkeit zu erinnern.