VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)

Strana - 243

243 Sollen 2 Handelsleute von Novipazar wegen grosser Schnee und Unwegbarkeit in denen Gebürgen mit gröster Mühe und Lebens­gefahr nach Travnik angekommen sein, welche die Anlangung des neuen Gouverneurs zu Novipazar bestätigen, sein Ankunft vor Travnik aber vor Räumung des Schnees und Eröffnung der Passage über die Gebürge unmöglich machen. Auch solle Salibeg nach dem Ausdruck des Amts-Freundes aus Mangel an Muth in Banialukka zu­rückgeblieben und nicht wie es gemeldet, nach Travnik abgegan­gen sey. Vor ohngefähr 14 Tagen sollen 2 'Unterthanen, welche als Räu­ber Verhehler angeklagt, zu Banjaluka gehangen worden seien. Gleich darauf sollen von den Räuber Verfolgern 42 Mann, worunter ein gewisser Pop Gavre (welcher ein Haupt Aufwiegler in Bosnien ist), als Räuber Verhehler nach Banjaluka eingebracht und angeklagt worden sein, von welchen insgesamt das Urtheil mit dem Strang hin­gerichtet zu werden, sogleich gefällt wurde. Da es aber keine Klug­heit ist, 42 Menschen auf einmal aufzuhängen, so fanden sich unter den Türken einige, welche dieses jähe Urtheil nicht guthiessen, indem ein solches Benehmen sehr viele Missvergnügte hervorbringe und zu einem Aufruhr den ernsten Stoff geben konnte. Auf ihre Vorstellung wurden alle insgesamt (die Vermöglichen jedoch nicht ohne Geld­busse) mit einer Warnung wieder entlassen. Ein Ferman sey neuerlich angelangt, in welchem alle bosnischen Türken, die nur immer Waffen tragen können, aufgefordert werden, auf den ersten Wink, wohin man sie bestimmen wird, ohnfehlbar vereint zu eilen und alle mögliche Kräfte zur Erhaltung des türki­schen Thrones und ihrer selbst anzuwenden. Bey nicht genauer Be­folgung dieses Befehls wolle die Pforte von ihnen ihre Hand abziehen und ohne einen Schwertstreich Bosnien an Frankreich abtretten. Vor kurzem soll der Antrag gemacht worden sein, Banialuka auch über den Verbas zu' befestigen. Der denen Unterthanen gemachte Antrag mit denen Türken vereint zu fechten, wofür sie sich der Befreyung des Aratsch und anderer Rechten erfreuen sollen, will bey ihnen nicht würken. Sie äussern sich, dies Versprechen bey jedem Krieg gehabt zu haben und nach vollendetem Kriege waren jene, so mitgezogen sind, kaum 2 Jahre von dem Aratsch befreit gewesen, dann müssten sie wieder wie ehe und bevor gleich allen übrigen ihre Zahlungen leisten. Daher können sie sich auf diese Rechnung nicht mehr entschliessen, sich an die Türken anzusohliessen. Alt Gradiška, den 28. März 1808. Kottwiz. Konuja. Bpoj 99.

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