VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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235 Da dieses nun unterblieben und Herr Obrist Militair Comandant von Perss die ihme ertheilten Befehle zur Richtschnur genommen, so kann ich sein Verfahren keinem Tadel unterziehen. Um jedoch den Herrn Rittmeister in Ihren mir unbekannten Geschäften zu Bellgrad nicht aufzuhalten, so erhält der Herr Obrist unter einem den Auftrag, Sie dahin unter der vorgeschriebenen Sanitäts Beobachtung über führen zu lassen. Diesem füge ich den Rath bey, wenn Sie weitere Reisen durch die hiesige Provinzen zu unternehmen willens sind, sich mit einem Pass des unterzeichneten General Comando sicher zu stellen, um ähnlichen Hindernissen vorzubeugen. Ha npeoj'страни пише: An den kayserlichköniglichen Herrn Insurrections Rittmeister von Mlinarich. Peterwardein, den 12. Merz 1808. Exped. Simbschen. Konuja. Bpoj 73. LIII. Беч, 13. фебруара 1808. Надеојеода Лудвиг издаје барону Симбшену палог, da предузме мере опрезности с обзиром na протие-аустријски говор Станоја Тлаваша, држаиом у Нраеителстеујућем Соејету. Auf die Seiner Majestät unterlegte Anzeige des Herrn Feldmarschallieutenants vom 3. vorigen Monates über die übermüthige und dreuste Rede, die ein gewisser Sztanoje Glavas in der zu Belgrad abgehaltenen Zusammentrettung des servischen Synods an den Kara Georgie Petrovich und die servischen Vorsteher gehalten hat, haben Allerhöchstdieselbe zu befehlen geruhet, dass, da es sowohl dieser Anzeige als andere Nachrichten und selbst der Lage der Umstände gemäss den Vorstehern des servischen Volkes für izt nicht so viel darum zu thun seyn mag, Anschläge auf das diesseitige Gebieth auszuführen, als die hierländigen Illyrier zur Auswanderung nach Servien und Annahme jenseitiger Dienste zu verleiten, gegen solche Versuche vorzüglich die strengste Aufmerksamkeit angewendet, sohin die wichtigeren Komunikazionspunkte stets auf das genaueste beobachtet, dem heimlichen Ein- und Ausschleichen an der Gränze durch hinlängliche Besetzung des Kordons möglichst Einhalt gethan und gegen den Sztanoje Glavas, so wie gegen andere Servier, falls sie es wagen sollten, hierländige Unterthanen zur Emigrazion zu verleiten oder sonst feindselige Handlungen zu unternehmen, nach der ganzen Strenge der Gesetze verfahren werden müsse.