VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
Strana - 234
234 . . Da dieser Mlinarich auch in dem Parlatorio ziemlich gemein und freundschaftlich mit denen Serbiern sich benahm, so lasse ich selben in geheim sowohl in seinem Quartier, in den Kaffehäusern und besondern in dem Parlatorio genau beobachten. Überhaupt aber wünschte ich, dass dieser Mensch sobald möglich von hier albreisen möge und ich sehne mich wirklich nach Hochdero Befehle, wodurch ich ihn dem Dienste nach anrathen könnte, weilen dieser Mensch mir bedenklich vorkommt, in diesem Orte überflüssig und selbst das seinetwegen ergangenen allerhöchsten Befehls unwürdig zu seyn scheint. Nebst deme |bestättige ich ganz gehorsamst, den richtigen Empfang deren vorgestern durch Hussarn Ordonance überschickten und in 2 Paquetten enthaltenen hohen Befehlen und Communicaten. Perss, Oberster. Ha npeoj страпи пише: An des hierlandes Commandirenden Herrn Generain Feldmar schallieutenant Baron von Simbschen Excellenz. Semlin, den 10. März 1808. Konuja. Број 73. LIT. Петроварадин, 12. марта 1808. Барон Симбшен издаје налоге капетану Млинарићу. Seit ich von Seiner Majestät jenen Befehl erhalten, auf welchen Sie sich in Ihrem Schreiben vom 10. berufen, haben sich die Umstände und politische Verhältnisse auf eine solche Art geändert, dass besondere Maassregehi zu ergreifen für nothwendig erachtet und auch anbefohlen worden. Es bestehen die allerhöchsten Befehle, dass niemanden, selbst mit einem Pass von was imer für einen Stelle versehen, der Übertritt in das jenseitige Gebiet durch die Cordons und Vorpostens Comandanten nicht gestattet werden solle, wenn er sich nicht vorhero über seyne Verrichtungen ausweiset und von dem betretenden Grenz General Comando mit einem neuen Pass versehen ist. : Es wäre daher die Schuldigkeit des Herrn Rittmeisters gewesen, bey Ihrer Betrettung dieses Generalats sich bey mir als comandirenden General, wenn es persönlich Ihre Geschäfte nicht zuliessen, schriftlich zu melden, sich mit denen allenfals in Händen habenden Documenten zu legitimiren und von mir selbst einen Pass abzuverlangen.