VJESNIK 21-22. (ZAGREB, 1920.)
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3 denheit mit Ernst und Nachdruk gewiesen, im Weigerungs oder Widersetzungsfalle aber mit Gewalt und Arrest dazu verhalten, sofort dieses dem Pascha sogleich zu wissen gemacht und auf eclatante Genugtuung gedrungen werden, um die k. k. Gränze, nach denen bestehenden hohen und höchsten Vorschriften behörig, respectiren zu machen. Wohiernächst dem etc. bey dieser Gelegenheit noch insbesondere zu erinnern befunden wird, dass da allem Anschein nach dieses Jahr die Unruhen jenseits wider so, wie im vorigen Jahr, erfolgen dürften, dasselbe sich die bereits bestehenden und bekannten höchsten Anordnungen wohl gegenwärtig halten und die hiebey so sehr und so oft anempfohlene Neutralität um so strenger und genauer beobachten, mithin gelegenheitlich auch denen servischen Vorstehern unter der Hand bedeuten lassen wolle, dass auch sie die k. k. Gränze respectiren und das Militär Kommando mit solchen Desiderien, die wider die Neutralität sind, nicht in die Nothwendigkeit versetzen mögen, solche auch Ihnen zu verweigern, als dadurch der andern Parthay der Anlass gegeben wurde, auf gleiche Begünstigungen den Anspruch zu machen oder sich dagegen höheren Orts zu beschweren, woraus für das Militär Commando nur unangenehme Verantwortungen erfolgen würden. Solte übrigens Feisüllach Aga würklich in Handlungs-Angelegenheiten nacher Gratz abgehen wollen, so kann derselbe, weil er die Kontuniaz Periode beynahe schon ganz ausgehalten hat, mitelst Pass hieher instradirt und zur Erhebung eines weiteren Passes an das General Komando gewiesen werden. Für diedrey Regimenter. Solte im Regiments-Bezirk etwa ein Türk oder sonst ein Handelsmann oder Both aus den heruntigen Gegenden von Serwien betretten werden, der unter dem Vorwand der Handlungs-Geschäfte nacher 4 Bosnien hinüber zu tretten willens, dazu aber mit keinem Pass oder sonstig ausdrücklicher Erlaubniss des General Commando versehen wäre, so ist derselbe anzuhalten, seine beyhabenden Pässe oder sonstigen Briefschaften zu durchsuchen und mitelst einer ausführlichen Anzeige hieher einzusenden, sofort darüber das weitere von hieraus abzuwarten. Weil nun hiebey haubtsächlich die Absicht ist, um das Einverständniss der belgrader und servischen Türken nicht durch unsere Länder mit jenen in Bosnien unterhalten zu lassen, so verstehet es sich von selbsten, dass hierunter die bekannten bosnischen Türken und Handelsleute, die von Zeit zu Zeit mit ihren Waaren oder düren Obst herüber und auf den Jahrmarkt nacher Esseg komen, sodann *