VJESNIK 8. (ZAGREB, 1899)

Strana - 235

Beiträge zur bosnischen Genealogie. i. „Ubanus dictus Prijezda". Im Sinne einer vom Papste Gregor IX. 1233 ausgestellten Urkunde schrieb ihm der bosnische Ban Ninoslav, dass der „nobilis vir Ubanus dictus Prijesda, consanguineus eius" 1 ), seinem Beispiele folgend, gleichfalls zum Katholizismus übertreten und zum Pfände seiner Verlaesslichkeit seinen Sohn den bosnischen Dominikanern übergeben habe. Da sich aber der Ban für diesen Prijesda ver­bürge, ordnet der Papst an, dass man Prijesda's Sohn freilasse 2 ). Welches Verwandtschaftsverhaeltnis zwischen den Beiden bestanden, ist dermalen noch nicht ermittelt. Zweck vorliegender Zeilen ist übrigens nicht die Aufhellung dieser Frage, sondern der Nachweis dessen, dass die obige Benennung Prijesda's unrichtig ist. Es ist heute schon apodiktisch erwiesen, dass unter dem „dictus" der mittelalterlichen Urkunden niemals der Ruf-, Personen- oder Tauf-, sondern einzig und allein der Bei- oder richtiger gesagt der Familienname zu ver­stehen ist. Saemtliche. Forscher sind meines Wissens darüber einig, dass in der Bezeichnung des obigen Verwandten des Bans unter Uban der Tauf-, Pri­jesda der Neben- oder Beiname zu verstehen ist, denn dies entspricht ja ganz und gar dem „dictus". Nun wollen wir aber sofort betonen, dass eine solche, auf einen Bei- oder Familiennamen hinweisende Bezeichnung im Jahre 1233 noch durchaus nicht gang und gäbe war und dass, wie wir unten sehen werden, der Name Prijesda niemals Bei- oder Familien-, sondern immer nur Taufname gewesen 3 ). Die ganze Angelegenheit ist meiner unumstösslichen Mei­nung nach auf einen schon 1233 durch unrichtiges Lesen oder Abschreiben in der paepstlichen Kanzlei begangenen Irrtum zurückzuführen. Der bosnische Ban hatte nämlich dem Papste gemeldet, dass sein ge­liebter Verwandter, der „V. banus dictus Prijezda" oder aber „Vbanus dictus Prijesda" zum Katholizismus übertreten. Die paepstliche Kanzlei nahm den Buchstaben V oder v für U, weil sie entweder die Aussprache des Vbanus für schwer hielt oder aber weil die damalige Latinitaet die beiden Buchstaben V x ) „sein Verwandter". Unter consanguineus verstand die damalige Latinitaet, na­mentlich in Ungarn, weniger die Stammes-, als vielmehr die auf Verschwägerungsbanden beruhende Verwandtschaft. . ?) Theiner, Monum. Hung. I. 120. 3 ) Es sei schon hier hervorgehoben, dass ein Priezda 1271 unter den Herren des im Zagreber Komitate befindlichen Büna erscheint (Hazai Okmânytâr VIII. 138),

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