VJESTNIK 3. (ZAGREB, 1901.)

Strana - 177

beschehen würde. Bey sollichem haben es die hauptleudt vnd kriegsrätt beleyben lassen was aber ich dess selben mais öffenlich angezaygt vnd geratten hab, das will ich euer gnaden vnd freundschafft auch mitt kurz anzaygen. Fürnemlich, das mich in kainen weg, für nüzlich vnd gutt angesehen hatt, ich hab nitt geratten ain nachtlichen abzug zu than, sunder das wir dess morigen tags er­wartten vnd auffs wenigist den halben tag still ligen vnd besehen Sölten, wie sich der veind erzaigen will, so mag disen halben tag, verrer vnd stattlichs dess abzugs halben, nottürfftig berattschachung vnd den andern halben tag dem prügklin nahner zu rügken thun, doch riett ich noch, das man yemandt mitt dem aller ersten zu dem prügklin schicken, vnd also das selbst mitt ettlichen pfärden vnd knechten vor der veind ein­drüngen einnemen vnd verhietten thett, vnd obgleych mir nur bey halber sterck vnd krafft warn, so solten wir doch nicht minder vnss hoffnung, trost vnd Sicherung zu gott dem herren vnd in kainen zweyfell stellen, den das seine almechtigkaytt, so wir in zu vnser vertrauen sezen, vnser vermuegen darthan vns nachdem er den seinen in zeytt der nott zu hilff kombe, gnad stark, herz vnd sig vnd erhaltung wider die veindt, ob auch die seihen vyll stercker vnd werhaffter, dan wir sindt, vnd wunderbarlich mittayllcn werd (so mechte man auch, so wir also von den veindten vberfallen oder angriffen würden die wagenpurg vnd das geschüz zu der gegenwer stattlich geprauchen vnd vns nitt zu klainer vortayll sein) vnd wie aber mich der mer gedacht hr. Cazianer offt maln in meiner rattschlegen vnd sunderlich auff disen angefarn, vnd das er auch mir zu ettlich maln hüzigchlich angezaygt hatt, ich ratt woll hin zu, ich will aber auff sein prunp anzaygen, nämlich wo man dess tags erwardt, das wir gewiss geschlagen leutt sein, dess er war vnd gewiss kundschafft hab nitt gedencken nah mein rattschlag darauff than, vnd das solcher fall gewiss vns vorsteen soll, hatt ér zu mer maln, vnd so offt ainer abgemelten meiner rattschlag zu fallen hatt wellen, vermelt, vnd insuma auff den nachtlichen abzug, wie oben nach lengs vermeldt ist verhartt, vnd wer darwider geratten, dess hatt er beschwer gehabt. Ich bin aber nicht minder auff abgemelten meinem ratt­schlag beliben, vnd hab zu dem dick gemeldt nachtlichen abzug, vnd änderst dan abstellt nitt geratten dess muegen sich euer gnaden vnd freundschafft, bey andern hauptleudten vnd kriegsrätten, so da zu mall im ratt merers zu erkundigen. Vnd wie woll es auff den nachtlichen abzug, durch den hern Cazianer, vnd den mererntayll der hauptleudt vnd kriegsrätt, als vor angezaygt gänzlich beschlossen vnd beliben ist, so hab ich doch nicht minder nach angezaygtem, gehaltnem vnd beschlossnem ratt meine hern vnd freundt, aus meinen vndergehabtn reyttern, zu mir veruordert, den vorsteenden last vnd verderben, so aus dem nachtlichen abzug ervolgen mecht, natturfügklich vnd treulich beweget vnd nitt gedencken noch vns versehen kondten, das solcher nachtlicher abzug, an mercklichen nachtayll beschechen mecht. Bin darauff mitt ettlichen hern zu zwayen maln zu im dem dick gemeltn herrn Cazianer in sein zeit gangen, ime nach lengs vnser gutt ansechen vnd bewegnus mitt fleyssigem bitten den morigen tag, als abstelt in meines, rattschlag styll zu halten. Dabey auch angezaygt, das vnser wissens die nacht­lichen abzug mindert woll' ersprossen, vnd on sunder schaden nitt beschehen sind. Vnd als der herr Cazianer darüber auch ain khainen weg den vylbenandten nachtlichen abzug abstellen, sunder wellen den selben ob vermuetmassen zu than, vnd wider zu versteen geben, so wir dess tags erwartten, das wir geschlagen leudt sein, der halben hab ich mich auch darnach geschickt, also das sich von stundtan in der nacht zu meinen reyttern von ainer zu der andern hör guetten, inen anzaygt vnd beuelchen, das sy sich richten, damitt sy auff plaz, wie es beschlossen ist worden, komen vnd sich also zum abzug, vnd das sy auch das ireig, so vyll mueglich mittbringen, sich schicken, vnd das sich die krancken zeyttlicher, damitt sy nitt hinden verlassen miessen werden, zu solchem abzug beraytten thatten. Hab also sy all, als die mir von eurn gnaden vnd freundschafft vertrautt vnd beuolchen worden sind, in getreuer, herzlicher vnd müglihister

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