VJESNIK 4. (ZAGREB, 1929.)

Strana - 166

166 die ergenzung hieiger schlossquarda denken und also entweders die nach Triest abgeschikte 15 man wider zurukrueffen oder wenigstens andern dargegen, wozue aber cameraliter keineswegs einraten können aufnemben möchte, als haben wir dises weiters an E. K. Mt. etc. etc. allergehorsamst hinterbringen und dero allergnedigsten eigentlichen Verordnung erwarten, dabei aber uns zu allzeit behor­samen kaiserlichen gnaden und landsfürstlichen hulden allerunter­tenigst empfehlen wollen. 10. 1703. Juli 17. Die innerösterr.-hofcamer an das Hofpfeningambt. Wasmassen dem Stattwachtmeister alhier auf beiliegendes Auszigl A umb und von wegen des vor dem in hieriger Vestung arrestiert sizenden Grafen Serin dargeben petgewandts Leilacher und Petspanten dreissig Gulden 30 kr. zu bezahlen seint, welche dieselben hierauf und gegen Quittung ihme ausvolgen zu lassen haben werden, so auch bei Raitung die Richtigkeit finden solle. Datum. Breiner e. h. 11. 1703. Juli 17. An die innerösterr. Hofcammer. Georg Sigmunden von Görtterau Capitainleitnant Supplicieren umb Auslegung unbezalter 30 fl. 30 kr. vor den arrestierten und übernombnen Grafen Zerin seiner nothwendigen Bett und Lagerstatt betreffend. Hochlöbliche innerösterreichische Hof Cammer, Hoch und wohl­geborner Graf auch andere hoch und wohlgeborene, wohlgeborene, wohledl geborne gnedig und hochgebietende Herren Herrn, Euer Exzellenz Gnaden und Herrschaft haben aus beiliegender Specification gnedig zu ersechen wie das zu notwendiger Verse ­chung des Grafen Zerin als vor sein Beth und Ligerstat ich 30 fl. 30 kr. ausgeleget habe. Gelangt demnach an Euer Exzellenz Gnaden und Herrschaften mein gehorsame Bitte die geherige Verordnung an das i. ö. kaiser­liche Hofpfeningambt zu thun mir gegen Quittung die 30 fl. 30 kr. in Gnaden anzuschaffen, mich zu Gnaden empfehle Euer Exzellenz Gnaden und Herrschaften gehorsamer Georg Sigmund v. Görtterau m. p.

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