VJESNIK 4. (ZAGREB, 1929.)
Strana - 167
167 12. 1703. VII. 17. Graz. Bericht der innerösterr. Hofkammer an den Kaiser »den alhier verarrestierten grafen Zerin betreffend.« Allerdurchlauchtigster, grossmächtigster und unüberwindlichster römischer kaiser auch zu Hungarn und Böheimb König etc. etc. Allergnädigister Herr etc. etc. Joseph graf von Rabatha Eurer Kaiserlichen Majestät etc. etc. schlosshaubtmann" alhier hat uns mit nebenliegendem anbringen A gehorsamst zu vernemben geben, dass es eine Unmöglichkeit sein wolle, den unlengst hieher gebrachten gefangnen grafen Zrini in der ihme anvertrauten Vestung in sichere Verwahrung zu übernehmen, in erwegung, dass nach laut des von seinen unterhabenden capitainlautnambt Georg Sigmund von Gerterau an ihme erstatteten untertänigsten bericht B die aniezo in der Vestung aida befindliche mansehaft kaum sufficient, ihre posten bei der haubt- und fähnlwacht, wetterleuten, auch sorgfeltiger Verwahrung des arrestierten Französischen generals Barbessieurs zu bestreiten, geschwe'igent zu rettung einer entstehenten feuersbrunst nötige hilf zu leisten, worbei aber die arrestierten, wie öfters beschechen, die erwinschte gelegenheit zum durchgehn haben könten, mithin also die not erfordern wolle, dass die von der quarnison schan ein ganzes jähr abwesenden und in der Triesterischen quarnison ligende 15 man entweder alsobalden wider zuruk commandiert oder wenigist an dero stöll andere aufgenomben werden möchten, mit weiterer anfrag, ob besagten graf Zrini seinen begehrn nach ein beichtvater, doctor, barbierer und sonsten ein diener zu seiner bedienung, wie auch am son- und feiertag der kirchgang zuegelassen werden solte. Weilen aber uns selbsten nit wissent ist, was Eure Kaiserliche Majestät etc. etc. aigemtliche intention sein, wie dieser arrestierte graf Zrin in dem arrest alhier gehalten werden solte, übrigens aber gar billich sein wolle, dass man bei so gestalter dingen und in consideratione dessen, dass derlei arrestanten ein starke wacht und auch vonnöten auf die ergenzung hieiger schlosssquadre denken und also entweders die nach Triest abgeschihte 15 man wider zuruk rueffen, oder wenigstens andern dagegen, wozu wir aber cammeraliter keineswegs einraten könen dieses weiters an Eure Kaiserliche Majestät allergehorsamst hinterbringen und dero allergnädigsten eigentlichen Verordnung erwarten dabei aber uns zu alzeit beharrlichen kaiserlichen gnaden und lands fürstlichen hulden alleruntertänigst empfehlchen wollen.