VJESNIK 4. (ZAGREB, 1929.)
Strana - 164
f64 Nachdeme aber erwehnter graf Zrin weder in besagtem Wirtshaus noch anderswertig in der statt so gestalten sicher verwahrt werden könne, dass seines auskomens kein gefahr noch sonsten gnuegsam vorzusechen seie, dass von den alhier Sich befindenden Kroatischen und Ungarischen Studenten als dessen patrioten dessen liberir- und salvierung nit tentiert werden möchte und dahero die hochansechentliche geheimben Herren rate für guet angesechen haben, wolermelte sie hofcamer dahin zu requirieren, daß mehrgedachter graf Zrin in hieige Haubtvestung übernomben, dasêlbsten verwachtet und verkäst werden solle und inmassen nun vorwolermelte löbliche sie hofcamer hierwider auch ainiges bedenken nit trage, als wirdet dessen auch er herr schlosshaubtmann nachrichtlich erindert und zugleich befelcht ihme grafen Serin in die ime anvertraute haubtvestung sobladen von der regierung ihme die vorhabende ausliferung angedeutet werden wirdet, gehörig zu übernemben und denselben in sichere gute Verwahrung, daß seines auskomens kein gefahr seie, halten lassen solle. Wegen Unterhaltung dessen persohn aber solle er herr shlosshaubtmann die Verpflegung unterdessen bis auf die nacher hof getane anfrage die verlässliche verbschaidung einlaufet, dergestalten raichen lassen, daß die wochen über 3 bis höchstens 4 fl. nicht aufgehen. , . 8. • " 1703. Juli 13. Die innerösterreichische Hofkammer an den Kaiser: Demnach uns laut beischlusses A von dero alhier hinterlassenen geheimben stöll intimiert worden, wasmassen der zu Rotenberg in Tirol gefangen gweste Niclas(l) graf Serin iünster tagen alhero nacher Graz überbracht und inmitls ins Hasenhaus einlogiert worden seie, alwo aber derselbe so wenig als anderwartig in der statt so gestalten sicher verwahrt werden könne, dass seines auskomens kein gefàhr noch sonsten gnuegsam vorzusechen seie, dass von den alhier sich befinden Kroatisch und Ungarischen Studenten als dessen patrioten dessen salvier- und liberierung nit sentirt werden mächte und dahero uns requiriert haben, mehrgedachten grofen Zrin in hieige Haubtvestung zu übernemben, daselbsten bis auf Eure Kaiserliche Majestät etc. etc. weitern allergnädigsten befehl, derentwegen sie wolermelte geheimbe stöll die noturft bereits an dieselben habe gelangen lassen, zu verwachten und zu verkosten, deme wür auch also beigestimt und die gehörige Verordnung an den schlosshaubtmann abgeben haben, damit er ihne