ARHIVSKI VJESNIK 51. (ZAGREB, 2008)

Strana - 92

Zusammenfassung INSTRUKTIONSENTWURF FÜR DIE BEHANDLUNG UND MANIPULATION DER PRÄSIDIALKANZLEIGESCHÄFTE KÖNIGREICHS DALMATIEN WÄHREND DER »ZWEITEN ÖSTERREICHISCHEN HERRSCHAFT« (1814.-1918.) Der Instruktionsentwurf, der die Geschäftstätigkeit des Präsidialamtes König­reichs Dalmatien regulieren sollte, wird im Archivbestand HR DAZD 88 Landesgu­bernium/Statthalterei Dalmatiens (1813-1918), unter Präsidialakten für das Jahr 1835, aufbewahrt. Dieser Entwurf ist auf deutscher Sprache, in Handschrift und in deutscher Schrift verfasst. Der Artikel stellt auch seine Übersetzung ins Kroatische dar. Zu den Amtsgeschäften, die reguliert werden sollten, zählten unter anderen die Geschäfts­behandlung, die Erbrechung und Präsentation der Akten, Absonderung und Abgabe der Acten, Protocollirung der Acten, die Copiatur und Expedition der Acten, Regist­raturgeschäfte, Evidenz der periodischen Berichte, Evidenz der Normalien, die Erledigung der Akten und die Revision. Durch diese Instruktion sollten auch die Aufgaben und Verpflichtungen der Beamten im Präsidialamt festgelegt werden (die Geschäfte des Präsidialsekretärs, des Conzeptsbeamten, des Protokollführers sowie des Expeditors und des Regiestranten). Genehmigt und unterschrieben wurde sie vom damaligen Gouverneur Dalmatiens Wetter von Lilienberg (1831-1840), und sie trat am Tag seiner Verabschiedung am 7. November 1835 in Kraft. In der kurzen Einleitung zu dieser Arbeit wird ein Überblick der Staatsverwal­tung in der Zeit der sogennanten »zweiten österreichischen Herrschaft« in Dalmatien gegeben: in erster Linie die Organisation der Landesregierung (Gubernium) des Königreichs Dalmatien 1814-1849, wie auch das Verhältnis dieser Landesregierung gegenüber der zentralen Institutionen in Wien, vor allem gegenüber der vereinigten Hofkanzlei, die bis zum Jahre 1849 die oberste Instanz der gesamten politischen Verwaltung in der Monarchie war. Im Jahr 1852 wurde das Landesgubernium in die Statthalterei umbenannt. An ihrer Spitze befand sich der Statthalter, der bis zum Jahre 1902 die gesamte militärische und zivile Macht innehatte. Angesichts der dürftigen Geschichtsforschung der administrativen Verwaltung der dalmatinischen Statthalterei ist diese Arbeit als ein kleiner Beitrag zur Erfor­schung der höchsten Verwaltungsbehörde in Dalmatien, besonders in den ersten Jahren der »zweiten österreichischen Herrschaft«, zu betrachten. Schlüsselwörter: österreichische Verwaltung, Dalmatien, Statthalterei, Präsi­dialamt, Amtstätigkeit, Akt

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