ARHIVSKI VJESNIK 51. (ZAGREB, 2008)

Strana - 74

4. Geschäft des Präsidial Sekretärs a. Demselben liegt vorzüglich unter den Oberleitung des Hofrathes, die Auf­sicht über das Präsidial Bureaux, die Presidial Kanziey, und das Präsidial Personale ob. In dieser Beziehnung hat er besonders darauf zu sehen, dass die Vorschriften dieser Instruktion von jedem Beamten genau beobachtet werden, die Unterlassungen zu rügen, und wenn dieses nicht hälfe hierüber zuerst dem Hofrathe, und dann Sei­ner Excellenz dem Herrn Landes Cheff selbst mündlich, und nach Umständen schriftliche Anzeige zu erstatten. b. Er hat zu diesem Ende stets nachzusehen ob die einzelnen Kanzleygeschäfte in Ordnung sind, ferners ligt ihm ob, c. Alle Präsidialien die Hofposten, und die Gubernial und Expeditions Ent­würfe Seiner Excellenz dem Herrn Gouverner vorzulesen, d. Alle ihm hiernüber ertheilten Weisungen vorzumerken, e. Alle Aufträge Seiner Excellenz an die Gubernial Referente, an andere Be­hörden und Ämter auszuführen, f. Seiner Excellenz die verlangten Aufklärungen nach eingezogener Erkundi­gung zu eröffnen; g. Sich mit der Erledigung der meisten Präsidialien zu beschäftigen; h. Die anderen Präsidial Concepte, mit Ausnahme der Zutheilung an Gubernial Sekretäre und Räthe zu rezidiren, i. Mit Partheien Protokolle aufzunehmen, j. In der Regel das geheime Protocoll, die geheime Registratur und der beyden Index selbst zu führen, und in Verwahrung zu halten, k. Die Betreibungen vielständiger Berichte zu veranlassen, 1. Darauf zu sehen, dass keine Rückstände entstehen, m. Die Fristzuhaltung des Gubernial Departements durch öftere Durchsicht, der bezüglichen Vormerkungen und die Betreibungen des Departements zu überwa­chen, n. Auf die genaue Einsendung der periodischen Berichte zu sehen, und selbe betreiben zu lassen, oder selbst zu betreiben, o. Auf die stäte Verbesserung der Präsidial Geschäfts Manipulation zu sinnen und dem Hoftrathe sowohl als Seiner Excellenz dem Landes Chef vom Zeit zu Zeit, die bezüglichen Berichte und mündliche Anträge zu erstatten. 5. Concepts Beamten Diejenigen Beamten der Präsidial Kanziey, die in Concept verwendet werden haben sich a. Mit der schleunigen Erledigung der von Seiner Excellenz dem Herrn Hofrath oder dem Präsidial Sekretär ihnen zugewiesenen Acten zu verfassen, b. Extracte aus Acten Gesetzen und Verhandlungen zu entwerfen,

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