ARHIVSKI VJESNIK 51. (ZAGREB, 2008)
Strana - 75
c. Dem Präsidial Sekretär in dem ihm zugewiesenen Geschäfte als in Aufnahme der Partheien zu Protocoll, in Ausführung ämtlicher Aufträge, Erkundigung, Einholung mündlicher Auskünfte, in Betreibung der rückständigen Berichte etz. nach dessen Bestand werkthätige Hilfe zu leisten. 6. Geschäfte des Protocollführes a. Dem Protocollführer wenn er der älteste im Personale im Range ist, steht die unmittelbare Aufsicht über das Kanziey Personale und über die genaue Ausführung der Manipulations Geschäfte im Detail zu übersehen, b. Die Führung aller 4 Protokolle, c. Die Verfassung der Präsidial Protokolle Extracte an die Hofstellen, d. Der Wochenextract aller Concipienten, der unerledigten Acten und der gewärtigten Antworten aus allen Protocollen, e. Das Collationiren der Acten, f. Die spezielle Aufsicht, und Controlle bei Instruirung den wegzusendenden Stücke, und ihrer Beylagen, nach Erachten des Präsidial Sekretärs auch die Copiatur der allergeheimsten Acten, endlich g. Hat er wenn es erforderlich ist im Conzept fache Hülfe zu leisten. 7. Geschäft des Expeditors a. Der Expeditor hat in der Regel alle Erledigungen zu copieren, b. Alle Stücke mit dem Protocollführer zu collationieren und sie mit ihrer Beylagen zu versehen, c. Selbe zu Expeditiren, das Expeditions, Bestellungs, Vidialbuch und die Referentes Listen, in Ordnung zu erhalten, d. Alle copirten Acten dem Registrator täglich zu übergeben die Ausweise der vom Hofrathe revidirten Gubernial Expeditionen aufzubewahren und die daran abgängigen Zahlen, nachträglich vorzumerken. 8. Geschäft des Registranten Derselbe hat: a. Die Registraturs Geschäfte in courentem Stande zu erhalten, b. im Copieren aus hülfe zu leisten, c. Das Vermerkbuch über bezeichnete Personen, d. Den General Index über die 4 Präsidial Protokolle zu führen, e. Die Betreibungsackten zu entwerfen. 9. Übrigens hat sich das gesammte Personale, nach Umständen in allen auserordentlichen Dienstes Erfordernissen mit aller Bereitwilligkeit zu verwenden. Die Kanziey ist dem Gubernial Raths Thurhüter zugewiesen, welchem die Reinhaltung