ARHIVSKI VJESNIK 46. (ZAGREB, 2003.)
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Popis imalaca arhivskog i registraturnog gradiva I i II kategorije u nadležnosti Arhiva Hrvatske (NN 15/1989) Uputstvo o vrednovanju registraturne građe (NN 33/1987) Zakon o ustrojstvu i djelokrugu ministarstava i državnih upravnih organizacija (NN 199/2003) Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o Vladi Republike Hrvatske (NN 199/2003) Zusammenfassung ENT WICKLUNG VON KATEGORIESIERUNGSVERFAHREN FÜR DIE BEHÖRDEN DER STAATSVERWALTUNG Der Auslegungstext, schon dem Titel nach, bezieht sich auf die Arbeit an Kategorisierungsverfahren fűr die Behörden der Staatsverwaltung, aber auch etwas grösseren Kontext inbegriffen. Unter die Lupe werden die "alte" Kategoriesierung (Verzeichnis der Archiv- und Schriftgutinhaber der ersten und zweiten Kategorie im Zustándigkeitsbereich des Archivs Kroatiens, NN (Volksblatt) 15/1989), sowie die auslándische Entwicklung in der Erarbeitung von Verfahren und Prinzipien der Kategorisierung (kanadische Erfahrung gilt als reprásentativ), genommen. Der Text schliesst mit dem Ausgangspunkt und dem Titel des Themas: Kategorisierungsverfahren fur die staatlichen Verwaltungsbehörden, wobei im Mittelpunkt eine "neue" Kategoriesierung steht. In dieser Hinsicht werden die Unterschiede in der Auseinandersetzung mit der altén und neuen Kategorisierung angefuhrt (bei der alten ist der Inhaber das Subjekt der Aufsicht, die neue geht davon aus, dass der Registraturbildner als Subjekt der Aufsicht zu betrachten ist, die alte gliedert die Subjekte nach der Organisationsart, d.h. nach der institutionellen Hierarchie, bei der neuen gelten ihre Tátigkeiten und Funktionen als primar). Grundlegend fur das Verstandnis neuer Kategorisierungsauffassung: das funktionelle Prinzip. Femer richtet sich die Auslegung auf die Erfahrung des Auslandes, vor allém auf die kanadische Praxis. Gerade dort werden die Registraturbildner nach ihrer Zustándigkeit, ihren Tátigkeiten, und was am wichtigsten ist - nach ihren Funktionen kategorisiert. Die Registraturbildner werden primar nicht hierarchisch eingeordnet (President, Regierung, Parlament, Ministerien), sondern ihnen wird eine bestimmte Kategorie mit Rücksicht auf die Bedeutung bzw. Eigentümlichkeit der Funktionen, die sie innehaben, zugeteilt. Natürlich, man hat festgestellt, dass schon allein der Typus der Registrturbildners die Bedeutung und Priovitár von Funktionen eines bestimmten Systems, bzw. in einem grösseren Zusammenhang, einer Gesellschaft, vorausbestimmt - obwohl, was insbesondere hervorzuheben ist, die Koinzidenz in der Sache selbst besteht. Dabei handelt sich aber nicht um ein selbstverstándliches oder grundlegendes Prinzip, das umgekhert wurde - obwohl