ARHIVSKI VJESNIK 46. (ZAGREB, 2003.)

Strana - 40

sich gerade desvvegen ein "bedeutungsloser" Registraturbildner hervortun könnte. Es könnte gerade ein Auschuss, Rat, o.á., eine eigentümliche aber ausserordentlich bedeutsame Funktion dieses eines und desselben Systems bzw. dieser einer und derselben Gesellschaft aufweisen, die aber durch die Tátigkeit der grundlegenden Institutionen nicht gedeckt wird. Ein solcher Ausschus, bzw., ein solcher Rat, kann dann aufgrund solcher Überlegungen in die erste Kategorie eingeordnet werden. Als Schlussfolgerung werden Verfahren, Prinzipien und Erfahrungen dieser "neu­en" Kategorisierung thematisiert. Zur Zeit wird an Kategorisierungverfahren fur die Behörden der Staatsver­waltung gearbeitet. Das grundlegende Verfahren besteht daraus, dass alle auf ir­gendwelche Weise auf der staatlichen Ebene bedeutende Institutionen verzeichnet werden. Die Kategorisierungsprinzipien weichen von der Position in der Verwal­tungshierarchie ab, richten sich auf Zustándigkeit, Tátigkeiten und vielmehr auf Funktionen - last but not least, sie gehen von Funktionen der Registraturbildner aus. Die gemachte Erfahrung weist auf die Probleme, die wáhrend der Arbeit an der Kategorisierung aufgetaucht sind (die fast ununtebrochene Reorganisation der Staatsverwaltung, Kargheit, Nichtvorhandensein oder Lockerheit von Vorschriften als einzigen Quellén fur den Kategorisierungsprozess, und dazu einfach die Un­möglichkeit die Existenz eines ausfindig gemachten Registraturbildners festzustel­len oder zu lozieren u.a.). Schlüsselwörter: Kategorisierung, Staatsverwaltung, funktionelles Prinzip, Registraturbildner, kanadische Praxis. Übersetzung Danijela Marjanić

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