ARHIVSKI VJESNIK 9. (ZAGREB, 1967.)
Strana - 28
Uber die Angeklagten Rasch, Grabar, Brničević und Šišgorić musste gem. § 444: 2 M. St. P. O. und § 168 M. Stg. die Todesstrafe verhängt werden. Der Angeklagte Szekacs ist laut Dienstbuch im J. 1899 geboren, sohin noch nicht 20 J. alt. Es wurde daher beim Abgang von Ersehwerungsumständen und bei seiner Unbescholtenheit, sowie seinem teilweisen Geständnis die Strafe von 5 J. Kerker als angemessen erachtet. Franz Bajžel kommt mildernd Unbescholtenheit, Aufregung infollge der Geschehnisse und sonstiges braves Verhalten zu Gute. Beim Abgang von Erschwerungsumständen hat sich das Standgericht gem. § 444 M. St. P. O. für bewogen gefunden, von der Bestimmung des 3. Abs. dieses Paragr. Gebrauch zu machen, zumal auch das Standgericht annahm, dass durch Vollziehung der Todesstrafe an vier der Strafwürdigsten das nötige abschreckende Beispiel gegeben ist. Cattaro, am 10. Feber 1918. • Dr. Andreas Novak m. p. Obltaud. Zahradka m. p. Obltaud. als Verhandlungsleiter als Schriftführer Eugen Ehrenhöf er m. p. M jr. als Vorsitzender Das Urteil wird bestätigt. Die Todesstrafe ist an allen vier zum Tode Verurteilten zu vollziehen. Castelnuovo, am 10. Februar 1918. Guseck m. p. FZM. Kriegshafenkommandant Kundgemacht am 11. Feber 1918 um 5 h. vorm. Cattaro, 11. Feber 1918. Dr. Novak m. p. Obltaud. Am Richtplatz zum zweitenmal kundgemacht den Verurteilten Franz Rasch,. Anton Grabar, Jerko Šišgorić und Mate Brničević und die Todesstrafe vollzogen am 11. Feber 1918 um 6 h. 50 m. vorm. Cattaro, am 11. Feber 1918. Dr. Novak m. p. Obltaud Bei den Verurteilten Franz Bajžel und Ludwig Szekacs der Strafvollzug mit 10/2 veranlasst, Paul Ubaldini und Viktor Zužek aus der Haft am 11./2 entlassen. Cattaro, 11. Feber 1918. Dr. Novak m. p. Obltaud. Prozessakten, Fasz. XV, Standrechtsakt, GZ K 97/18.