ARHIVSKI VJESNIK 4-5. (ZAGREB, 1962.)

Strana - 201

weigerten die Operation fortzusetzen, und das Dampfschiff Sloga ihrem vo­rigen Zustand überlassend sich von Županja entfernten. 4 tens Endlich, dass sie rücksichtslos gegen das der Schiffahrts- Gesell­• schaff wiedersahrene grosse Unglück und die daraus entsprungene Bedrän­., gniss ihren Finanzen, darselben eine Überspante nachträglich gemachte A Rechnung ut sub A-a conto welcher die verunglückte Gesellschaft den oben­genanten Herrn Räumungs Ingenieuren gleich bei Beginn der vorgenoh­menen Aushebung die Summe pr. 800 f. baar erlegt hat, ohne Schonung auf­bürden, — indem selbe Herrn unter andern nebst den systemisierten Diae­ten auch die sehr nahmhaften Zehrungskosten im Restbetrage pr 617 f 52 x in Aufrechnung bringen. Ausser diesen oben specificirten den Herrn Ingenieuren anticipierten Ausgaben pro 800 f ist durch die missgriffene Operation der Herrn Ingeni­eure, dann durch Untätigkeit und Langemuth derselben lährend, der langen Zeit der zweckloser Aushebung eine nahmhafte Auslage pr 3354 f B 54 x ut sub B der Gesellschaft erwachsen. Da sich die Gesellschaft in vollen Vertrauen auf einen sicheren Erfolg an das Löbliche könig. Save Reinigungs Institut gewendet, und nur aus Ge­meinwohl anheischig gemacht hat, die Kosten der Aushebung zu tragen, keineswegs aber sich verpflichtete und bei dem nie geahnten Erfolg auch nicht verpflichten konnte,, die zum Teil durch unverantwortliche Zögerung und Energie-Mangel der dazu beorderten Ingenieure sich so unverhältins­mässig vermehrten Auslagen aus eigenem zu tragen, so kann auch durchaus kein Rechts oder Billigkeits-Grund vorhanden seyn, um der Gesellschaft den Rückersatz der sub A und B specifrzierten Kosten zu verweigern oder vorzuenthalten; — darum wagt die untertänigst gefertigte Administration infolge des ihr von der Gesellschaft in der allgemeinen hier am 28 e * 1 Maercz d. J. abgehaltenen ausserordentlichen Versammlung erhielten Auftrages, Eine hochlöbliche königliche ungarische Statthalterey ehrfurchtsvohll zu bitten, womit in gnädigster Berücksichtigung der misslichen und höchst­bedauerlichen Lage der Schiffahrts-Gesellschaft der Rückersatz bei dieser vollkomen misslungenen Operation sämtlicher sub A und B ersichtlichen Spe­sen grossmüthigst bewilligt Werde, welche Bitte die Gesellschaft mit fol­genden Gründen unterstützt: Itens Da aus dem vom Se Majestaet aufgestellten königlichen Save-Re­inigungs Institut der Natur seiner Bestimmung nach' obliegen muss, für Entfernung aller in der Save liegenden, der Schiffahrth hinderlichen oder gefährlichen Gegenstände Sorge zu tragen, dass gesellschaftliche Schiff Sloga aber erwiesenermassen an einem in Flusse steckenden Stock schei­terte und seinen Untergang fand, so sollte nach Recht und Billigkeit die ohnehin durch ein solches Unglück sehr benachtheiligte Gesellschaft nicht verhalten werden könen, die Umkosten der Aushebung überhaupt zu tra­gen, vielmehr erlaubt sich selbe die Schadloshaltung für alle ihr durch die Scheiterung ihres Schifies verursachten Nachtheile in Anspruch zu nehmen. 2 ten s Zu keinem Fall durfte der betreffenden Gesellschaft zugemuthet werden, jene Kosten zu tragen, welche auf das Zwecklos-Versuchte und (wohl nur wegen Unzulänglichkeit der dem könig. Save Reinigungs Insti­tute zu Geboth stehenden Mittel) misslungene Ausheben ihres Schiffes ver­wendet worden sind.

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