ARHIVSKI VJESNIK 4-5. (ZAGREB, 1962.)
Strana - 202
Da Herr Navigations Ingenieur Baron v. Zornberg infolge eines von Einer hohen Landstelle erhaltenen Auftrages laut dessen Zuschrift von lßen Maercz 1846 No. 71 sogleich die Aushebung des gesellschaftlichen Schiffes unternehmen, und behufs dessen bereits einige Dispositionen eingeleitet haben soll, erlaubt sich die gehorsamst gefertigte Administration Einer hochlöblichen königlichen ungarischen Statthalterey ehrerbittigst anzuzeigen, dass gerade bei der erwähnten ausserordentlichen Versamlung ein äusserst günstiger Antrag von einem bewährten Praktiker aus Slavonien eingelaufen ist, wornach sich derselbe gegen Garantie-Leistung für den sichern Erfolg anheischig macht mit geringen Auslagen unter sehr annehmbaren Bedingungen binen längstens 14 Tagen das Schiff Sloga aus dem Flusse herauszuschaffen und an das Land zu bringen. — Welchen Antrag anzunehmen die Scbiffahrths-Gesellschaft auch sogleich beschloss, und diesfalls bereits ihren Bevollmächtigten zur Abschliessung der Vertrags und Einleitung der nöthigen Arbeiten abgesendet hat. Da nun dem hohen Aerar durch die auf eigen Spesen beschlossene Aushebung des gesellschaftlichen Schiffes bedeutende Kosten erspart werden dürften, und im Falle eines neuen Misslingens noch immer die Wegschaffung der Sloga auch später auf was immer für eine andere Art geschehen kann, so ergeht an die hochlöbliche königliche ungarische Statthalterey die dringendste und ergebenste Bitte, womit, wiewohl die Gesellschaft von diesem neuen Unternehmen Sr Hochgeboren den Herrn königlichen Commissair des Save Räumungs Institutes Emerik von Inkey als auch dem Herrn Navigations-Ingenieur Baron von Zornberg sogleich nach der gesellschaftlichen Sitzung verständiget hat, —- Hochselbe die allenfalls durch den ebengenannten Herrn Ingenieur auf aerarische Kosten eingeleitete Aushebung des verunglückten Schiffes Sloga einstweilen einstellen zu wollen. Weil aber die Gesellschaft den im Ausweise sub A durch die genanten Herrn Ingenieure Vagner und Müller aufgerechneten Restbetrag pr 617 f 52 x CM aus den obenangeführten zwei Ingeniuren auszubezahlen sich weigerte, soll der Herr Navigations-Ingenieur Baron v. Zornberg betreff dieser 617 f 52 x die gesellschaftlichen Schiffe, Materialien und sonstige Requisiten mittels des Löblichen k. k. Brooder Grenz Regiments mit Sequester belegt haben, welche derselbe bei Nichtbezahlung dieser Forderung executiv zu veräussern bedrohet — da nunmehr sich der Gesellschaft betreff dieser unliquiden, ungerechten, und auf keinem rechtkräftigen Dokumente sich fussenden Forderung pr 617 f 52 x vom Gericht Rücksprache zu führen vorbehält, und einer angedrohten executiven Veräusserung, welche gesetzlich nur einem rechtskräftigen Urtheile folgen kann, mit Beruhigung entgegen sieht. — Hat die Gesellschaft den Herrn Navigations-Ingenieur zur Vermeidimg etwaiger nachtheiliger Folgen ersucht, die praetensive sequestrierten Requisiten an den gesellschaftlichen Bevollmächtigten ohne Anstand zu übergeben. In der Anhoffnung dass Eine hochlöbliche königliche ungarische Statthalterey die sehr benachtheiligte Gesellschaft gnädigst berücksichtigen und der wahrhaft geschilderten gerechten Bitte Gehör zu geben geruhen werde — wagt die ergebenst gefertigte Administration in Namen der Save und Kulpa privilegirten Dampfschiffahrths-Gesellschaft aud die obangeführten Umstände gestützt, die -202-