ARHIVSKI VJESNIK 4-5. (ZAGREB, 1962.)
Strana - 183
Interims-Bescheinigung, oder. gegen Erlag des ganzen Actienbetrages pr. 250 Gulden nebst der statutenmäßigen Begünstigung §. 7 und 11 ausgefertigte Actienscheine in Empfang genommen werden können. Die erste Generalversammlung dieser Gesellschaft findet im Monate December d. J. in Karlstadt Statt, wozu die Herren Actionäre oder deren Bevollmächtigte eingeladen sind, um über alle auf das Unternehmen Bezug habenden Punkte, die nicht schon bereits in den Statuten festgesetzt sind, zu entscheiden; die näheren Bestimmungen über diese Versammlung werden den Herren Actionären seiner Zeit brieflich bekannt gemacht werden. Aus einem mehrjährigen Durchschnitte ergibt sich, dass die Save und Kulpa beinahe ohne Ausnahme das ganze Jahr hindurch mit den bestehenden Mitteln befahren wurde, d. h. Güter Transporte fanden zu jeder Jahreszeit mehr oder weniger Statt, die höchst unzuverlässige, oft Tage und Wochenlange Verspätung in der Ankunft der Waaren jedoch und die daraus für den Handel erwachsenden sehr nachtheiligen Folgen, machte die Errichtung von Dampfschiffen um so mehr wünschenswerth, da dadurch nicht nur diesen Uebelständen radical abgeholfen, sondern auch eine bedeutende Zeitersparniss und Verminderung der Transportspesen herbeigeführt wird. Die Ausführbarkeit dieses Unternehmens unterliegt in Folge der in neu-' ester Zeit an Flussdampfschiffen und Schiffsmaschinen gemachten bedeutenden Verbesserungen, die grösstentheils einen geringen Tiefgang bezwecken (das Haupterforderniss in der Navigation der Save und Kulpa), um so weniger einem fernem Zweifel, da durch die Verbesserungen Herrn M. Fletcher's der ungehinderte Transport selbst noch bei 30 Zoll Fahrwasser für Maschinen von 100 Pferdekraft gesichert wird, und da den Erfahrungen der ältesten Save •— und Kulpa — Schiffsleute zu Folge erwähntes Fahrwasser mit Ausnahme des Jahres 1834, nie unter 30 Zoll herabgesunken ist, so können, wenn alle die zu bugsirenden Transportschiffe im Einklänge mit den Dampfbooten gebaut sein werden besagte Transportschiffe zu jeder Jahreszeit ins Schlepptau genommen und verlässlich befördert werden, und der bis jetzt so vielen Zufälligkeiten unterworfene Gütertransport, nebst den damit unmittelbar verbundenen, ebenfalls unsicheren Handelsverbindlungen, wird durch dieses eingreifend nützliche Unternehmen auf eine sichere Basis gestellt. Wie wohlthätig eine geregelte und ungehinderte Communication auf alle Zweige der Industrie und des Landeigentums einwirken, ist eine zu allgemeine bekannte Thatsache, um hier einer näheren Erörterung zu bedürfen; wie unentbehrlich aber vorzugsweise eine Dampfschiffsverbindung zwischen dem Banate und der Seeküste für den ganzen inländischen Handel ist, darüber herrscht allgemein nur die Meinung, dass dieser Handel erst bei Eröffnung einer solchen Communication eine seiner Wichtigkeit angemessene Ausdehnung erlangen werde. Da nun aber die bestehenden Waarenschiffe nicht sogleich ausser Gebrauch gesetzt, und nur nach und nach durch zweckmässigem, den Dampfbooten und den Verhältnissen anpassendere ersetzt werden können, so lassen sich vor der Hand nur 9 Monate im Jahre zur Beförderung derselben mit Sicherheit annehmen; es ergibt sich daher, dass, da die Reise von Semlin nach Sissek und zurück, der Gebrechlichkeit dieser Waarenschiffe wagen, die keine schnellere Fortschaffung zulassen, in 7 Tagen, und von Sissek nach Karlstadt und zu rück in 2 Tagen; im ersten Falle mit 2 Mutterschiffen, im letzten mit 3 Dombassen im Sohlepptau zurückgelegt werden kann, in den angeführten 9 Mo—183 —