ARHIVSKI VJESNIK 4-5. (ZAGREB, 1962.)

Strana - 183

Interims-Bescheinigung, oder. gegen Erlag des ganzen Actienbetrages pr. 250 Gulden nebst der statutenmäßigen Begünstigung §. 7 und 11 ausgefertigte Actienscheine in Empfang genommen werden können. Die erste Generalversammlung dieser Gesellschaft findet im Monate De­cember d. J. in Karlstadt Statt, wozu die Herren Actionäre oder deren Be­vollmächtigte eingeladen sind, um über alle auf das Unternehmen Bezug ha­benden Punkte, die nicht schon bereits in den Statuten festgesetzt sind, zu en­tscheiden; die näheren Bestimmungen über diese Versammlung werden den Herren Actionären seiner Zeit brieflich bekannt gemacht werden. Aus einem mehrjährigen Durchschnitte ergibt sich, dass die Save und Kulpa beinahe ohne Ausnahme das ganze Jahr hindurch mit den bestehenden Mitteln befahren wurde, d. h. Güter Transporte fanden zu jeder Jahreszeit mehr oder weniger Statt, die höchst unzuverlässige, oft Tage und Wochenlange Vers­pätung in der Ankunft der Waaren jedoch und die daraus für den Handel erwachsenden sehr nachtheiligen Folgen, machte die Errichtung von Dampf­schiffen um so mehr wünschenswerth, da dadurch nicht nur diesen Uebelstä­nden radical abgeholfen, sondern auch eine bedeutende Zeitersparniss und Verminderung der Transportspesen herbeigeführt wird. Die Ausführbarkeit dieses Unternehmens unterliegt in Folge der in neu-' ester Zeit an Flussdampfschiffen und Schiffsmaschinen gemachten bedeuten­den Verbesserungen, die grösstentheils einen geringen Tiefgang bezwecken (das Haupterforderniss in der Navigation der Save und Kulpa), um so we­niger einem fernem Zweifel, da durch die Verbesserungen Herrn M. Fletcher's der ungehinderte Transport selbst noch bei 30 Zoll Fahrwasser für Maschinen von 100 Pferdekraft gesichert wird, und da den Erfahrungen der ältesten Save •— und Kulpa — Schiffsleute zu Folge erwähntes Fahrwasser mit Ausnahme des Jahres 1834, nie unter 30 Zoll herabgesunken ist, so können, wenn alle die zu bugsirenden Transportschiffe im Einklänge mit den Dampfbooten gebaut sein werden besagte Transportschiffe zu jeder Jahreszeit ins Schlepptau ge­nommen und verlässlich befördert werden, und der bis jetzt so vielen Zufä­lligkeiten unterworfene Gütertransport, nebst den damit unmittelbar verbu­ndenen, ebenfalls unsicheren Handelsverbindlungen, wird durch dieses eingre­ifend nützliche Unternehmen auf eine sichere Basis gestellt. Wie wohlthätig eine geregelte und ungehinderte Communication auf alle Zweige der Industrie und des Landeigentums einwirken, ist eine zu allge­meine bekannte Thatsache, um hier einer näheren Erörterung zu bedürfen; wie unentbehrlich aber vorzugsweise eine Dampfschiffsverbindung zwischen dem Banate und der Seeküste für den ganzen inländischen Handel ist, darü­ber herrscht allgemein nur die Meinung, dass dieser Handel erst bei Eröffnung einer solchen Communication eine seiner Wichtigkeit angemessene Ausdehnung erlangen werde. Da nun aber die bestehenden Waarenschiffe nicht sogleich ausser Gebrauch gesetzt, und nur nach und nach durch zweckmässigem, den Dampfbooten und den Verhältnissen anpassendere ersetzt werden können, so lassen sich vor der Hand nur 9 Monate im Jahre zur Beförderung derselben mit Sicherheit an­nehmen; es ergibt sich daher, dass, da die Reise von Semlin nach Sissek und zurück, der Gebrechlichkeit dieser Waarenschiffe wagen, die keine schnellere Fortschaffung zulassen, in 7 Tagen, und von Sissek nach Karlstadt und zu rück in 2 Tagen; im ersten Falle mit 2 Mutterschiffen, im letzten mit 3 Dom­bassen im Sohlepptau zurückgelegt werden kann, in den angeführten 9 Mo­—183 —

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