ARHIVSKI VJESNIK 3. (ZAGREB, 1960.)

Strana - 371

4. Kranjski staleži Ratnom vijeću Konv. C, folio 2v i $rf. Regest u Račkoga (str. 120, br. 174). »... Mole još jednom, da car zemlju brani, da se ceste i klanjci obsjednu, da se na zemlju većih poreza nameće, jer će se seljaci pobuniti, koji i onako čuju, da će Zrinski seljake u Hrvatskoj od tereta osloboditi. Ustanak je ze­maljski proglašen, al da se unj ne može uzdati ...« u Grazu 29. III 1670. Fasz. 297, Original »... Ess ist zwar dass Auf pott des Landt Volckhs, wie auch die Gültpferdt, durch ausgangene Pa­tente Beuelcht, vnd Beordert worden, sich in stündtlicher Be­raitschafft zuhalten. Es ist sich aber laider auf den Gemainen Man im Fall der Noth, vnd zu dess Feindts Gegenwehr, gar nicht zuuerlassen, sondern darbey vill mehr zu beförchten, weiln im ganzen Landt alberaith gewiss, dass der von Serin auf öffentli­cher Canzl verrueffen, vnd verk­hünden lassen, dass Er nicht allein die Vnderthannen, welche sich Ime ergeben werden, mit der Contribution, Robath, Steur, vnd andern Anlaagen verschonnen, sondern auch Ihnen Neue priuile­gia ertheillen, vnd khein Laid thuen lassen wolte. Der Gemaine Man, vnd aus Armueth verzwei­felte Vnterthan, würde sich auss dieser Vrsach verfüehren lassen, vnd zu Ime schlagen, auch seinen selbst aignen Herrn, vnd Obrigk­heit vertilgen, vnd Todtschlagen helffen, Vnnd eben auss diser Vrsach ist kheines Weegs rath­samb auf einich mehrere Contri­bution, als welche alberaith ange­schlagen worden, dieses Jahr zu­gedenckhen, vnd noch dieselbe an villen Orthen gewahrsamb zu­begehrn, vnd einzufordern; Wis­sent aber ist es, dass dieselbe zur Verpflegung schwärlichen erk­hleckhlich sein würdet, Vnd da die Gefährlichisten Paass in dass Landt offen bleiben, vnd die Völckher in dennen Vesstungen — 371 —

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