Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)
III. Forrás
Lónyay Elemér herceg és Stefánia hercegnő végrendelete 303 1914–1918 war. – Mein treuer gewissenhafter fleissiger Obergärtner Franz Hahnenkamp, der stets mit mir arbeitete, kennt meine Wünsche und Pläne. Ich bitte den Benediktiner Orden, ihn, als werthvollen Obergärtner zu behalten und zu verwenden. – Ich erkläre, dass die ganzen Einrichtungen, Mobilien im Schloss Oroszvár das Eigenthum meines innigst geliebten Gemahles S. D. des Fürsten Elemér von Lónyay ist, über diese kann der Erbe nicht frei verfügen. Diese Mobilien sollen in der zu errichtenden Abtei Oroszvár, Bodrogolaszi auch in Pannonhalma, wo viele Möbeln fehlen, vertheilt werden. Von dem meinem geliebten Gemahl gehörenden Mobilien sind aus genommen die in den von mir bewohnten Zimmer und mir gehörenden Photographien, Aquarelle, Heiligen bilder, Kleinigkeiten auf den Tischen die Pastelbilder meiner 4 Enkelkinder – meiner Tochter – 2 Ölbilder meiner Mutter Königin Marie Henriette, eine blaue Sèvres Garniture im gelben Salon. – Alle von mir gemalten Ölbilder in meinem Atelier, die ich meinen geliebten Gemahl bitte unter meine Enkelkinder und Dienerschaft zu vertheilen. – Ich ver füge und ordne an, das meinem innigst geliebten Gemahl Fürst Elemér von Lónyay die volle Nutzniessung der Hälfte meines Besitzes der Mobilien und Immobilien in Oroszvár lebenslänglich gebührt mit dem Vorbehalt, dass das lebenslängliche Nutzniessungsrecht der zum Nachlass gehörenden Mobilien und Immobilien durch grundbücherliche Intabulierung gesichert werden müssen. Meinem Erben der mir gehörenden Hälfte der Domäne Oroszvár verpflichte ich nach der Erlöschung des Nutzniessungsrecht meines theuren Gemahls folgende Anordnungen, Vermächtnisse Bestimmungen zu erfüllen. – Dem Szent Imre Hochschul Verein in Budapest der zur Unterstützung fleissiger katholischer Studenten mit guten Zeugnissen und christlich sittsamer Aufführung dient, ist jährlich ein Drittel vom Reinertrag meines Besitzes der nur Hälfte mir gehört, auszuzahlen und zwar binnen 3 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres. Als Reinertrag gilt jene Summe, welche nach Abrechnung der Erbschaftgebühr, Patronatslasten der testamentisch [sic!] verfügten Lebensrenten und Legate der heil. Messenstipendien, ferner die Erhaltungen der Gebäude des Schlosses, Park der Gärten, die Regieauslagen der Ökonomie, Investitions Kosten bzw. Zinsen übrig bleibt – Unstreitig ist es die Pflicht meines Erben von Oroszvár dafür zu sorgen, dass die Legatsumme dem Szent Imre Verein in Bu-