Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)

III. Forrás

304 Somorjai Ádám OSB dapest gerecht rasch, laut meiner testamentarischen Anordnungen ausgezahlt wird. In Berechnung des Reinertrages, gestatte ich keinerlei Einwände durch den Szent Imre Verein. Diese Berechnung überlasse ich dem Gewissen und der Gerechtigkeit der jeweiligen Leiter des Benediktiner Orden und vertraue sie ihm an. Es ist mein Wille, dass zwischen dem Benediktinerorden und den Szent Imre Verein kein Prozess erstehe. Sollte der Szent Imre Verein trotz dem Einwendungen erheben und sogar einen Prozess gegen den Benediktiner Orden an­strengen, so verfüge ich, dass die Verfügung der Verpflichtung der Er füllung meines Vermächtnisses aufgehoben wird. In diesem Fall ordne ich an, dass der Benediktinerorden auch über den Drittel Teil des Reinertrages in Besitz tritt. Sollte der Szent Imre Verein aus ir­gend einem Grund g änzlich aufhören, oder aufgehoben werden, oder dieser Verein nicht mehr unter der Leitung katholischer Priester bleiben, nicht in demselben katholischen Geist wie heute, Juli 1944 geführt sein, hört die Rente eines Drittels des Reinertrages auf und geh ört die Rente dem Benediktiner Orden. Für den Fall, als der Bene ­diktiner Orden von Pannonhalma mein Vermächtnis aus irgend einem ernsten Grunde oder einer Ursache, die ich nicht voraussehen kann, im Ganzen oder theilweise nicht annehmen würde oder könn­te, so ernenne ich unter denselben Bedingungen, meinen Erben von Oroszvár, „das Institutum Pontificium Benedictinorum Sancti Anselmi de Urbe Roma”. 11 Es ist mein ausdrücklicher Wunsch am selben Ort, an derselben Stelle, an der Seite meines innigst geliebten Gemahles zu ruhen. – In Übereinstimmung mit meinem theuren Gemahl will ich in der Unterkirche, welche die Ca­pelle des heiligen Stephan, mein Namenspatron, ist, in der Basilika der Erzabtei von Pannonhalma meine Grabstätte zu erhalten. Diese Grabstätte wurde S. D. dem Fürst und mit am 18 November 1942 durch päpstliche Erlaubnis zugesichert. – Über mein Grabdenkmal wünsche ich ausdrücklich folgende Inschrift in ungarischer Sprache angebracht zu haben: „Hier ruht Stéphanie Prinzessin von Belgien, Königstocher, Fürstin von Lónyay, einstige Kronprinzessin von Österreich Ungarn, aus dem Geschlechte der Wettiner und Thüringer. Ihre Lebensaufgabe war am Wege der Pflicht für Gott, mit Gott. Tiefe Dankbarkeit zu ihrem Gemahl, Fürst von Lónyay nahm sie mit zur ewigen Vereinigung mit ihm.” Über das Grabdenkmal 11 Itt fejeződik be a Lónyay Elemér herceg által idézett szövegváltozat 1946. januári emlékez ­tetőjében, lásd fentebb.

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