Dénesi Tamás (szerk.): Collectanea Sancti Martini - A Pannonhalmi Főapátság Gyűjteményeinek Értesítője 6. (Pannonhalma, 2018)
III. Forrás
Lónyay Elemér herceg és Stefánia hercegnő végrendelete 299 im Schlosse gehören dem Fürsten, die ausgenommen, welche bestimmten anderen Personen zugeteilt werden. Nach Ableben des F ürsten soll jährlich 1/3 des Reinertrages der der Prinzessin gehörenden Hälfte der Domäne dem Hl. Emmerich-Hochschulverein in Budapest gegeben werden (die Berechnung wird dem Gewissen und Gerechtigkeitsgefühl des Ordens überlassen, mit Ausschluss jeglicher weiterer Anspr üche des Vereins, der im Falle der Anhängung eines Prozesses auch das Recht zum 1/3 verliert). Verschiedene Verfügungen werden getroffen zugunsten der Bedienten. Ein Fünftel einer belgischen Domäne, das der Prinzessin gehörte, wird im Testament deren Enkelkindern zugeteilt. Zum Testamentvollstrecker werden bestellt der jeweilige Kardinal-Fürstprimas von Ungarn, P. Anselm Wimmer OSM (Budapest) und Fürst Ladislaus Batthyány; falls eine Substitution notwendig wird, so sollen dieselbe der Erbe der H älfte der Domäne Oroszvár und die drei Enkelkinder im Einverständnis mit dem Fürsten Lónyay besorgen. Zur Gerichtsverhandlung der Hinterlassenschaft ist es noch nicht gekommen und in dieser Angelegenheit habe ich bis heute kein offizielles Ansuchen bekommen. In Anbetracht dessen, dass das Vermögen einerseits auf dem Gebiete mehrerer Länder liegt (die Domäne Oroszvár verteilt sich auf Ungarn, Österreich und die Tschechoslovakei), und in der Hinter lassenschaft andererseits auch ausländische Erben interessiert sind, kann es voraussichtlich nach langer Zeit erst zur offiziellen Verhandlung in der Sache kommen. Bis dahin kann ich nichts zum Meritum der Sache sagen. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass das Testament angegriffen wird. Das Testament des Herrn Fürsten Lónyay kenne ich nicht, beziehungs weise weiss ich nur aus seiner Mitteilung, dass er bezüglich seines Immo bilienvermögens ähnlich wie die Prinzessin zu verfügen gedenkt. Indem ich Euer Gnaden auch förderhin um Ihre Gebete für unse re Kongregation und für mich selbst demütigst bitte, verbleibe ich, mit dem Ausdruck meiner tiefsten Verehrung Ihr dankbar ergebener Pannonhalma, den 2. Juni 1946. Chrysostomus Kelemen [s. k.]