K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 8. (Wien, 1911)
Wilhelm Franz: Archivfürsorge Österreichs in Italien
42 Franz Wilhelm. König der Franken und Longobarden (Regno franco-longo- bardico); 3. Karl d. Gr. als römischer Kaiser und dessen Nachfolger (Regno franco-italiano); 4. die Periode von 888 bis 1002 (Regno italiano); 5. vom Anfänge des 11. bis zum Ende des 12. Jahrh. (Regno italieo-germanico); 6. die freien Städte der Lombardei und der Romagna; 7. vom Verfalle dieser Republiken bis zur Gründung einzelner Dynastien unter dem Schutze des römisch-deutschen Reiches. Die Stellungnahme der Regierung zu diesem Organisationsplan ist nicht ohne Interesse. Die Hofkommission (Referent Graf Franz Josef Guicciardi) führte im Einvernehmen mit der geheimen Hof- und Staatskanzlei in einem Vortrage an den Kaiser vom 20. Dezember 1816 aus, daß gegen die Trennung der aus dem Mailändischen und Mantuanischen stammenden Dokumente von jenen aus dem Venezianischen nichts einzuwenden sei. Auch gegen die Absonderung der übrigen würde kein Anstand obwalten, wenn die Regierung sich geneigt finden sollte, den eventuell wieder in den Besitz dieser Staaten gelangten rechtmäßigen Fürsten die bezüglichen Urkunden auf Verlangen auszufolgen. Sollte man sich aber für befugt halten, solchen Reklamationen kein Gehör zu schenken, dann sei es rätlicli, allen Anlaß hierzu durch eine rein chronologische Aufstellung der Urkunden zu benehmen, bei der nicht sofort auf den ersten Blick das Land, aus dem sie herstammen, ersichtlich ist. Der Kaiser entschied sich am 28. Jänner 1817 für den Antrag des Direktors Settala; es scheint also schon damals die Abtretung der nicht auf österreichische Gebietsteile bezüglichen Urkunden ins Auge gefaßt worden zu sein. Dagegen wurde das von Settala für die Inventarisierung der Urkunden angewandte Verfahren — Graf Saurau hatte am 9. Jänner 1817 weitere 106 Tabellen1) eingesendet — von der Regierung nicht in allen Einzelheiten gebilligt. Man fand, „daß ein großer Teil der alten Ur*) Ebenfalls verloren.