K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 7. (Wien, 1912)
Gerichtsbezirk Lienz
28 Bezirk Lienz. hochw. f. b. Ordinariates durch die Nonnen in zuvorkommendster Weise zugänglich gemacht. Es wird in einem Gewölbe des Klosters aufbewahrt und besteht aus zwei Abteilungen: 1. dem Archiv des Hauptklosters, 2. jenem des einverleibten Katharinenklosters in Innichen. Abteilung 1 ist in den Laden A bis R und I bis VIII untergebracht; die meisten dieser Laden haben getrennte Inhaltsverzeichnisse des Beichtvaters Gundisalo Kaltenhauser; die zugehörigen Codices stehen auf einer Stellage; Abteilung 2 ist in eigenem Schrank in den Laden I bis VI aufbewahrt. * i Der Inhalt entspricht bis auf ganz wenige Ausnahmen den Aufschriften, welche ich daher anführe. 1. A. Aller Brief, Freiheiten und Gerechtigkeiten, so mehrernteils das geistliche Wesen anbetrifft (außer den Urkunden auch Akten über Aufnahme von Novizen, Profeßablegungen u. dgl. seit dem 17. Jahrh., Regierungsdekrete seit 1770). — B. Görzische Stift-, Schank- und Baurechtbriefe (außer den Urkunden auch Heft, in welchem die Spender für das 1618 abgebrannte Kloster ihre Gaben eigenhändig eintrugen). — C. Mehrernteils Kauf- und Wexlbriefe (auch Akten über Gttterverwaltuug und Prozesse seit dem 16. Jahrh.). — D. Register den Leysaeher Zehent betreffend (Beschreibung des Leisacher und anderer Zehnte, 1570, Heft Papier; Zehentregister von 1582, 1565, 1574, 1575, 1587; die Zehentrechnungen von 1626 bis 1722 vollständig). —■ E. Über Jahrtag-, ewige Messen- nnd ähnliche Stiftungen (die Urkunden beginnen mit 1587, Verzeichnis der gestifteten Jahresmessen (seit 1599) von 1761, Stiftungsfassion von 1783.) — F. Ältere Lehensbriefe von 1506 bis 1698. — G. Jüngere Lehensbriefe von 1700 au. — H. Steuersachen (beider Klöster zu Lienz und Innichen Tirol. Landschaftsteuer seit 1550 in 2 Faszikeln, Stadt- und Brunnensteuer seit 1568, Salzburgische Steuerakten seit 1613; Steuer*) Ich zitiere demgemäß: Abteilung (1 oder 2), Lade und Nummer; bei den Codices der Abteilung 1 kann nur die Abteilung namhaft gemacht werden.