K. K. Zentral-Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 6. (Wien, 1907)
Viktor Kleiner: Das Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz
Das Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz. 109 Zentralanstalt für die Verwaltung und wissenschaftliche Verwertung der staatlichen Archivalien von Tirol und Vorarlberg allein die Gewähr für fachgemäße Durchführung der bezüglichen Arbeiten und sei allein im Stande, die gestellte Aufgabe zu erfüllen. Es erfolge durch diesen Vorgang nicht nur die dringend gebotene Entlastung der Behörden in erster Instanz, es werde auch durch die ohne zwingende Gründe unstatthafte Überlassung staatlicher Archivalien an nicht-staatliche Behörden und Anstalten die im wissenschaftlichen Interesse schädliche Zerstreuung derselben vermieden und der Forderung der ernsten Geschichtsforschung auch der Lokalforschung nach geordneter Verwaltung und bequemer Benützung der archivalischen Quellen Rechnung getragen. Nachdem übrigens bei den k. k. Ämtern in Vorarlberg nur mehr Reste historischen Quellenmateriales vorhanden seien, welche die betreffenden Bestände des Statthaltereiarchives ergänzen und wissenschaftliche Arbeiten ohne Benützung desselben ohnedies ausgeschlossen wären, so erblicke man geradezu in der Einverleibung dieser Reste, die sich vielfach nicht allein auf Vorarlberg, sondern auch auf das ehemalige Vorderösterreich erstrecken, auch das Interesse der vorarlbergischen Geschichtsforschung, umsomehr als das Statthaltereiarchiv nach seinem Statute die Benützung dieser Quellen auch für auswärtige Lokalforscher bequemer und einfacher vermittle, als dies bei den verschiedenen Ämtern im Lande möglich wäre, wo vorerst eine langwierige und mit vielen Kosten verbundene Ausscheidung des rein historischen Materiales erfolgen müßte, dann aber noch immer nicht die Gefahr allmählicher Zerstreuung beseitigt wäre. Es erfolge daher die beabsichtigte Einziehung und Ordnung des älteren staatlichen Aktenmateriales nicht nur im Interesse der Staatsverwaltung, sondern auch der geschichtlichen Forschung. Von allen einsichtigen Fachmännern werde diese Maßregel dankbar begrüßt. Die k. k. Statthalterei sehe sich daher nicht in der Lage, dem Ansinnen des vorarlbergischen Landesausschusses entsprechen zu können.