K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 5. (Wien, Leipzig 1903)
Gerichtsbezirk Hall
Hall. 75 1415 Juli 10 (mittwoch v. Margret), Innsbruck. Herzog Ernst von Österreich bestätigt die Landesordnung von 1406 Febr. 24. (oben Nr. 461). Copie. Brandis Landeshauptleute 399. 467 1417 Jan. 1. (circumcis.), Innsbruck. Die Herzoge Ernst und Friedrich IV. von Österreich machen eine Theilung ihrer Länder. Or. Perg. S. Vgl. Jäger Landständ. Verfassung 2a, 334. 468 1420 März 25 (annunciac.), Wiener-Neustadt. Herzog Friedrich IV. befiehlt dem Parcival von Weineck die Bürger von Hall nicht in ihrer Fischerei auf dem Inn zu irren, die ihnen mit Recht zusteht; nach der Rückkehr werde er die Sache untersuchen. D. dux in consilio. Or. Pap. S. 469 1420 März 25 (montag n. dem palmtag), Wien. Herzog Albrecht V. von Österreich befiehlt dem Parcival von Weineck dasselbe. D. dux in consilio. Or. Pap. S. 470 1421 Jan. 10 (freitag n. Erhard), Hall. Herzog Ernst erklärt, dass er zu Bruck a. Mur eine Niederlage gemacht habe, an die alle Kaufleute aus Schwaben und Baiern u. s. w. gebunden seien, dass er aber auf Bitte der Bürger von Hall, die ja wie „all ander inwoner unsrer grafschaft Tirol auch die unsern sind'1, ihnen gewährt habe, dass sie ihre Kaufmannschaft wie bisher in den „indem landen“ Steier, Kärnten und Krain ohne jede Beschränkung wie die Einwohner dieser Länder treiben dürfen. D. dux per se ipsum. Or. Perg. S. 471 1423 Mai 29 (samstag in der pfingstwochen), Meran. Vogt Wilhelm von Matsch vidimirt auf Bitte einiger aus der tirolischen Landschaft die Urkunden Nr. 461 und 467. Or. Perg. S. Vogt Ulrich von Matseh. 472 1423 Oct. 1 (freitag n. Michel), Innsbruck. Herzog Friedrich IV. ermahnt die Stadt Hall, sich in kein Bündnis einzulassen, bei ihm als rechtem Landesfürsten zu bleiben und ihm gegen die Widerspänstigen, die wider ihn Bündnisse machen, zu helfen. D. dux in consilio. Or. Pap. S. Vgl. Jäger Landständ. Verfassung 2a, 373. 473