K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)
A. Czerny: Das neue Landes-Archiv in Linz und seine Ausgestaltung in der Zukunft
Linzer Archiv. 75 Neben dieser können wir aber noch mehrere besondere Regesten - Sammlungen verschiedener Provenienz, sowie kleinere Abschriftensammlungen aus verschiedenen Archiven anführen1). Das war der Stand im Jahre 1887. Seither sind aber viele später erworbene Urkunden und Abschriften dazu getreten, die noch gar nicht untersucht, copirt, registrirt sind; weiters zahlreiche Actenstücke, welche der genaueren Beschreibung und Katalogisirung harren, also eine berufsmäßige Hand erwarten, die sich dieser Arbeit, sowie der Fortsetzung des ober-österreichischen Diplomatars ungetheilt und ohne Unterbrechung widmen kann* 2). Es liegt nun deutlich vor Augen, wie sehr eine Verbindung beider Archive vom Standpunkte administrativer und wissenschaftlicher Vortheile erwünscht wäre. Das Museal - Archiv hat gerade das, was dem Landes - Archive fehlt, die Fülle alter Urkunden, während im Landes- Archive das annalistische und Acten - Material überwiegt. Lücken könnten hier und dort ausgefüllt und eine dem öffentlichen Dienste sowie der Forschung ersprießliche Con- tinuität der Denkmale hergestellt, unnütze Gänge erspart und, abgesehen von den viel schöneren und bequemeren Lagerräumen im Landes - Archive, eine einheitliche und anhaltende Behandlung des ober-österreichischen Acten- Materiales durchgeführt werden. Dazu kommt, dass im neuen Landes-Archive überflüßig Platz zur Aufnahme alter Schriftstücke vorhanden, im Museum bei dessen jetzt schon beschränkten Räumlichkeiten durch Abgabe der Archivalien eine wichtige Vermehrung der disponiblen Localitäten sich J) Siehe dazu Commenda: Materialien zur landeskundlichen Bibliographie Ober-Österreichs. Linz 1891. S. 135—137. 2) In den acht Bänden des Urkunden-Buehes sind die Saalbücher (Bd. I) und über 4500 Urkunden abgedruckt. Der achte Band reicht bis zum Jahre 1375 inclusive. Dem ursprünglichen Plane nach sollten alle ober-österreichischen Urkunden bis 1400 in extenso, die folgenden im allgemeinen in Regestenform und nur die merkwürdigsten vollinhaltlich pnblicirt werden.