K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)
A. Czerny: Das neue Landes-Archiv in Linz und seine Ausgestaltung in der Zukunft
Linzer Archiv. 69 errichteten Finanz- und Gerichtsbehörden (jetzt Finanz- landes-Direction und Landesgericht) Acten und Urkunden bei Beginn ihrer Thätigkeit erhalten haben, deren Wiedergewinnung für das neue Landes-Archiv sehr wichtig sein kann, um das dort befindliche Materiale zu vervollständigen. Wie schädlich für den öffentlichen Dienst und für private Forschungen eine große Zerstreutheit der organisch zusammengehörigen Schriftwerke sein kann, sehen wir an dem Schicksale der Urbarien, von denen das Linzer Museum nahezu 50 besitzt; eine Sammlung finden wir bei dem k. k. Landesgerichte in Linz, einen großen und wichtigen Theil nennt das k. u. k. Reichsfinanz - Ministerium in Wien sein Eigen. Gerade diese Documente enthalten aber einen großen Schatz von Nachrichten über die erste Besiedlung des Landes, Ackerbau, Viehzucht, Fischerei und Waldwirthschaft, die man jetzt an vielen Orten und selbst in anderen Kron- ländern suchen muß. Das nämliche ist bei den Pantaiding- Bücheln der Fall. Die k. k. Forst- und Domänen-Direction in Gmunden hat in ihrem Archive Urkunden und Acten aus dem 16. und den folgenden Jahrhunderten, die nicht ohne historisches oder culturgeschichtliches Interesse sind. Ich hebe, um den Charakter dieser größtentheils auf Kauf und Bewirth- schaftung der Bestandtheile des Salzkammergutes gerichteten Documente zu kennzeichnen, aus dem mir eingesendeten Verzeichnis heraus: den Herrschaftsverkauf von Kammer, Kogl und Frankenburg, Original 1581; das Urbar und Grundbuch der Herrschaft Scharnstein von 1584 ; das Urbar der Grafschaft Ort von 1699 sammt Dominicalfassion von 1749; das Urbar der Herrschaft Wildenstein von 1700; die Dominicalfassion der Herrschaft Traunkirchen von 1798, des Gotteshauses Traunkirchen von 1750; das Generalwaldbuch von 1680 und 1634; die Fischereiordnung für den Hallstätter-See 1718. Auch die Forst- und Domänen - Verwaltungen von Goisern und Attergau haben Urkunden und Acten aus