K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)

A. Czerny: Das neue Landes-Archiv in Linz und seine Ausgestaltung in der Zukunft

Linzer Archiv. 67 Beweis, dass das archivalische Landes-Vermögen durch un­lautere Abzugsgräben fortwährend abfließt. Dieser Noth und Klage wäre prompt und sicher ab­geholfen durch die Ausgestaltung des Landes-Archives zu einem Central-Archiv des ganzen Landes. Ein solches hätte alle im staatlichen Besitze befindlichen verlassenen Archive oder der amtlichen Benützung durch das Alter entrückten Archivalien an sich zu ziehen. Seine Aufgabe wäre es, das Gewonnene durch Aufnahme von Privat-Archiven, die ihm geschenkweise oder unter Vorbehalt des Eigenthums über­lassen werden, ferner durch Erwerbung von verkäuflichen interessanten Landes - Urkunden und Acten fortwährend zu vermehren. Die gesammte Masse müßte von fachkundiger Hand vei’zeichnet und so den praktischen Anforderungen des Staatsdienstes, sowie den gelehrten Forschungen dienstbar gemacht werden. Durch ein solches Central-Archiv kommen wir zu einer möglichst reichhaltigen und auf fester Grund­lage aufgebauten Geschichte des Landes. Das Landes-Archiv sammelt gleichsam den historischen Niederschlag der Zeiten, der Arbeiten des Landes, die Zeugen seiner frohen und trüben Tage, seiner gesammten culturellen Entwicklung, durch Ebbe und Fluth hindurch. Wer kann zweifeln, dass dadurch sein Selbstbewustsein, der feste Glaube an sich selbst und seine Zukunft, die Liebe zur Heimat und seiner Sprache einen festen Boden und die folgenreichste Förderung erfahren würden ! Was sollen wir nun thun? Sammeln. Aber wo sollen wir sammeln? Die Frage führt uns naturgemäß auf die Archiv- Besitzer, auf die Groß- und Kleinvermöglichen im Lande. Wir wollen deshalb zuerst die dem Staate angehörigen Archive und Registraturen besprechen, hierauf zu den unter der Aufsicht der Staatsverwaltung stehenden Stadt- und Markt- Archiven uns wenden, später die Zustände der Privat-Archive, d. i. der Besitzer ehemaliger Herrschaften, der Inhaber von Schloß- und Landgütern kennen lernen, um zuletzt mit der Schilderung der kirchlichen Archive die Musterung des Archiv - Vermögens unseres Landes zu beschließen, 5*

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