K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)
Bericht des obderennsischen Landesausschußes über die Reorganisirung des landschaftlichen Archives und die Errichtung eines ober-österreichischen Landes-Archives
126 Ober-österreichisches verlangten Acten ist bei dieser Art gesichert, abgesehen davon, dass die Aufstellung in Schubern den Archiv-Räumen ihren herkömmlichen schwerfälligen Eindruck benimmt und ihnen ein mehr bibliothekmäßiges Aussehen verleiht. „Wird dann noch in Erwägung gezogen, dass die Herstellung von Regalen mit Fachwerk theurer kommt, wie jene von einfachen Regalen (in Graz 26 cm tief und auf 3 cm starken Brettern), sowie der Umstand, dass der Acten- umfang in den 500 Fächern des ober-österreichischen landschaftlichen Archives ein verschiedener ist und viele Fächer manchmal zur Hälfte leer sind, so ist die Aufstellung in Schuberform die beste und billigste. Dabei ist auch zu bemerken, dass bei Übertragung der Landschafts-Acten in die neuen Räume die alten verschnürten Fascikeldeckel durch neue ersetzt und signirt, sowie hunderte von vermorschten Stricken ausgewechselt werden müßten, wodurch ganz bedeutende Auslagen erforderlich wären, denen gegenüber die Anschaffung der nöthigen Schuber nicht viel höher zu stehen kommen dürfte. „Selbstverständlich besitzt das Landes-Arcbiv zu Graz die nöthige Anzahl von Aufschlagtischen mit breiten Läden, welche die schönen Sammlungen von Ortsansichten, Porträten, Siegeln und Stempeln bergen. „Eine reichhaltige Hand - Bibliothek erleichtert das Studium, und sind namentlich alle Styriaca gesammelt. „Zur Bearbeitung des gewaltigen Materiales in Graz sind drei Beamte (Archivdirector Dr. v. Zahn und die Archiv-Adjuncten Unger und Dr. Mell) angestellt, denen zwei Diener beigegeben sind. Der Aufwand hiefür beträgt 6000 fl. jährlich. „Dem Archive steht eine Jahresdotation von 600 fl. zur Verfügung, welche halbjährig verrechnet wird und für Dienstreisen, Vermehrung der Bücherei, für Anschaffung von Formularien und Ankauf von Archivalien bestimmt ist. Buchbinderauslagen werden vom steiermärkischen Landes- fonde eigens bestritten. Die Handcasse ist unbedeutend,