K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 4. (Wien, Leipzig 1899)

Bericht des obderennsischen Landesausschußes über die Reorganisirung des landschaftlichen Archives und die Errichtung eines ober-österreichischen Landes-Archives

Landes-Archiv 127 dient gleichfalls zur Bestreitung von Archiv-Auslagen und wird aus den Gebüren für Abschriften und Ausfertigungen an Parteien gebildet; diese Taxen gehören jedoch nicht gänzlich dem Archive, sondern, je nachdem diese Arbeiten während oder außer der Amtszeit gemacht werden, mit 10%, respective 50% dem betreffenden Beamten.“ Nach mehrtägigem und gründlichem Studium der Ein­richtungen des musterhaften Landes-Archives zu Graz und nach reiflicher Erwägung der Verhältnisse und des vor­handenen Materiales des ober - österreichischen Landes- Archives erstattete der Landes-Archivar folgende Vorschläge: 1. Für die Aufstellung und Verwahrung der Urkunden wären Archiv-Kästen nach Grazer Muster anzufertigen, und dürften vorläufig vier solcher Kästen genügen ; 2. zur Aufbewahrung von Urkunden großem Inhaltes (Diplome, Stammbäume u. ä., die in den erwähnten Urkunden­kästen nicht eingelegt werden könnten) wäre ein eigener sperrbarer Urkundenkasten mit breiten Läden anzuschaffen; 3. zur Aufstellung der in 500 Fächern verwahrten Acten des landschaftlichen Archives wird die Annahme des Schubersystems wie in Graz dringend empfohlen. Diese Art der Aufstellung ist mit keinen großen Auslagen ver­bunden, schützt das Actenmaterial und macht es leicht benützbar; 4. für die Aufstellung dieser Archivsacten, sowie der landschaftlichen Bibliothek und des werthvollen Schlüßel- berger Archives sind die nöthigen Regale anzuschaffen; 5. ebenso sind die nöthigen Regale anzuschaffen für die sogenannte alte Registratur, die ständischen Acten von 1790—1812 umfassend, sowie für die vielen Zeitungen (Linzer und Wiener Zeitung von 1800 ab), dann die ver­schiedenen Schematismen, welche in den ebenerdigen Räumen aufgestellt werden. Sämmtliche Regale sind einfach anzu­streichen ; 6. für die Handbücherei im ersten Arbeitszimmer ist ein einfaches Büchergestell nothwendig;

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