K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 2. (Wien, Leipzig 1894)
Frhr. v. Helfert: Staatliches Archivwesen
4 Frhr. v. Helfert Oberaufsicht des Präsidenten des Staats-Ministeriums und ist der Leitung eines Directors der Staats-Archive anvertraut. Eine Abtheilung des Geheimen Staats-Archivs birgt die Archivalien der Provinz Brandenburg. Jede der übrigen Provinzen hat ein besonderes Staats-Archiv als Provinzialoder Landes-Archiv in unmittelbarer Unterordnung unter den königlichen Ober - Präsidenten. Die Provinzial - Staats- Archive haben an einigen Orten, wie in Düsseldorf, Breslau, eigene Gebäude, oder sie sind mit den andern Provinzial- Behörden in den für diese bestimmten Räumlichkeiten untergebracht. In Bayern werden äußere und innere Archive unterschieden. *) Zu jenen gehören das unter dem Staats-Ministerium des Innern stehende Allgemeine Reichs-Archiv zu München und die in jedem der acht Kreise des Königreichs bestehenden Kreis-Archive, welch letztere mitunter Archivalien von Gemeinden, Körperschaften, Privaten, die sich das Eigenthumsrecht daran Vorbehalten haben, unter ihrer Obhut halten. Die eigentlichen Staats-Archivalien sind durch die Verfassung vom 26. Mai 1818, Titel III als unveräußerliches Staatsgut erklärt. Die staatlichen Archive sind theils in besondern Staatsgehäuden, theils in zur Civilliste gehörigen Schloßern untergebracht. Als innere Archive gelten die dem Staats-Ministerium des königlichen Hauses und des Äußern unterstehenden, nämlich das Geheime Haus- und das Geheime Staats- Archiv ; die Archivalien des erstem sind „größtentheils als dem regierenden Hause eigentümlich“ zu erachten und ist das geheime Haus-Archiv stets nur mit Allerhöchster Bewilligung zugänglich zu machen. Die eigentlichen Staats - Archive des Königreichs Württemberg stehen unter dem Ministerium des königlichen Hauses und des Äußern ; es sind dies das königliche Haus- und das Staats-Archiv zu Stuttgart, das Staats-Filial1) Über das bayerische Landes-Archivwesen gibt ein ausführliches Elaborat erwünschte Auskunft; lithographirt, Folio, 51 S. Siehe auch Dr. Franz v. Löher Das bayerische Archivwesen; Archivalische Zft. I S. 75—173.