K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 2. (Wien, Leipzig 1894)

Frhr. v. Helfert: Staatliches Archivwesen

4 Frhr. v. Helfert Oberaufsicht des Präsidenten des Staats-Ministeriums und ist der Leitung eines Directors der Staats-Archive anvertraut. Eine Abtheilung des Geheimen Staats-Archivs birgt die Archivalien der Provinz Brandenburg. Jede der übrigen Provinzen hat ein besonderes Staats-Archiv als Provinzial­oder Landes-Archiv in unmittelbarer Unterordnung unter den königlichen Ober - Präsidenten. Die Provinzial - Staats- Archive haben an einigen Orten, wie in Düsseldorf, Breslau, eigene Gebäude, oder sie sind mit den andern Provinzial- Behörden in den für diese bestimmten Räumlichkeiten untergebracht. In Bayern werden äußere und innere Archive unter­schieden. *) Zu jenen gehören das unter dem Staats-Mini­sterium des Innern stehende Allgemeine Reichs-Archiv zu München und die in jedem der acht Kreise des Königreichs bestehenden Kreis-Archive, welch letztere mitunter Archi­valien von Gemeinden, Körperschaften, Privaten, die sich das Eigenthumsrecht daran Vorbehalten haben, unter ihrer Obhut halten. Die eigentlichen Staats-Archivalien sind durch die Verfassung vom 26. Mai 1818, Titel III als unver­äußerliches Staatsgut erklärt. Die staatlichen Archive sind theils in besondern Staatsgehäuden, theils in zur Civilliste gehörigen Schloßern untergebracht. Als innere Archive gelten die dem Staats-Ministerium des königlichen Hauses und des Äußern unterstehenden, nämlich das Geheime Haus- und das Geheime Staats- Archiv ; die Archivalien des erstem sind „größtentheils als dem regierenden Hause eigentümlich“ zu erachten und ist das geheime Haus-Archiv stets nur mit Allerhöchster Bewilligung zugänglich zu machen. Die eigentlichen Staats - Archive des Königreichs Württemberg stehen unter dem Ministerium des könig­lichen Hauses und des Äußern ; es sind dies das königliche Haus- und das Staats-Archiv zu Stuttgart, das Staats-Filial­1) Über das bayerische Landes-Archivwesen gibt ein ausführliches Elaborat erwünschte Auskunft; lithographirt, Folio, 51 S. Siehe auch Dr. Franz v. Löher Das bayerische Archivwesen; Archivalische Zft. I S. 75—173.

Next

/
Thumbnails
Contents