K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 2. (Wien, Leipzig 1894)
Frhr. v. Helfert: Staatliches Archivwesen
Staatliches Archivwesen. 3 facher Manipulation auf die Stufe wissenschaftlicher Durchdringung und Behandlung gehoben und diese fachmännisch gebildeten Männern anvertraut wurde, der sichere Grund zur Hebung des Archivwesens selbst gelegt war. Das englische „men, no measures“ gilt auch hier: die bestausge- dachten Vorschriften und Einrichtungen werden ohne die dazu geeigneten Kräfte ihr Ziel verfehlen, wogegen, wenn die mit den erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnissen ausgestatteten Männer gefunden und an den rechten Platz gestellt sind, die guten Einrichtungen und Erfolge auf sich nicht werden warten lassen. Wenn die Frage aufgeworfen wird, ob Archive als Hilfsämter des Verwaltungsdienstes oder als wissenschaftliche Institute aufzufassen und zu behandeln seien, so muß die Antwort lauten: sie sind je nach Umständen das eine wie das andere. Sie sind aber noch ein drittes, und in dieser Hinsicht wolle mir das verdiente Mitglied der Central- Commission Dr. Gustav Winter erlauben, dass ich von dem Satze Gebrauch mache, mit welchem er ein an mich gerichtetes Referat in Archiv-Angelegenheiten geschlossen hat: „Geschichtliche Erkenntnis und sorgsame Wahrung ihrer Behelfe ziemt dem kleinsten gesellschaftlichen Verbände ebensowohl wie dem größten. Denn nicht blos für das Leben des Staates, auch für jenes der Gemeinschaften innerhalb desselben, ja für das Dasein jedes Einzelnen gilt das alte treffende Wort: Vita posse priore frui, hoc est his vivere“. » 1. Allgemeine Organisation. Das staatliche Archivwesen in den größeren deutschen Staaten hat eine streng durchgeführte Organisation. Für Preußen ist das Geheime Staats - Archiv in der alten Markgrafen-Residenz zu Berlin, dem sogenannten Hohen Haus, untergebracht; daneben besteht das königliche Haus-Archiv, dieses unter besonderer Aufsicht des Ministers des königlichen Hauses. Das Staats - Archiv untersteht der 1*