K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 2. (Wien, Leipzig 1894)

Frhr. v. Helfert: Staatliches Archivwesen

9 Frhr. v. Helfert Es darf übrigens keine vollständige Ausbeutung des zur Verfügung gestellten Materials erwartet, und soll sich nicht in alle Einzelheiten der in den verschiedenen Staaten ge­troffenen Einrichtungen eingelassen, es soll vielmehr in jedem Abschnitte nur einiges Charakteristische gegeben, es sollen darin gleichsam nur Marksteine, auf die man sein Augenmerk zu richten hätte, gesetzt werden. Dass das vaterländische Archivwesen hier überall außer Betracht bleibt, ergibt sich aus der Genesis dieses Aufsatzes; es dürfte sich ein anderer Anlass finden, von diesem ein­gehend zu handeln. Es liegt in der Natur einer Berichterstattung im Gegen­sätze zu der eines Gutachtens, dass sich dabei jeder Kritik enthalten, diese vielmehr dem sachverständigen und sach- eifrigen Leser überlassen wird. Nur mit zwei allgemeinen Bemerkungen sei es gestattet dies einleitende Vorwort zu schließen. Es ist noch nicht gar so lang her, dass man nicht allerorts zwischen Archiv und Registratur zu unterscheiden wusste. Bei dieser Auffassung geschah es nicht selten, dass die Gebahrung mit den hinterlegten Acten, die man als einen bloßen Zweig der sogenannten Hilfsämter ansah, solchen Manipulations - Individuen zugewiesen wurde, die sich für andere Zweige des Dienstes minder gut ver­wenden ließen. Auch verstanden sie, was das laufende Geschäft betraf, das „reponiren“ und „prioriren“ der Acten ganz leidlich; nur für den Schatz, der in dem älteren Schriftenmaterial ihrer Obhut anvertraut war, hatten sie weder Auge noch Ohr, so dass sie sich den Eunuchen im Serail vergleichen ließen, welche vollblühende Schönheiten zu bewachen und zu bewahren haben und für diesen Zweck um so tauglicher erscheinen, als sie nach jeder andern Seite hin harmlos und ungefährlich sind. Dass dies heute fast allenthalben anders geworden ist, wird der geneigte Leser aus dem, was an betreffender Stelle darüber vorkommt, mit Befriedigung wabrnehmen. Er wird sich auch sagen müßen, dass damit, dass das Archivwesen aus der Kategorie ein­

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