K. K. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 2. (Wien, Leipzig 1894)

Die Einrichtung eines Archives bei der k. k. Statthalterei in Nieder-Österreich

250 Die Einrichtung' eines Archives vertraut sind. Die geleistete Arbeit ist durch die Fach-Departe­ments und eventuell auch durch die Archiv-Beamten zu über­prüfen. Wesentlich ist, dass es sich hier um eine Scartirung handelt, bei welcher von einem freien Ermessen des Scar- tirenden keine Rede sein kann, da die zu scartirenden Acten genau bezeichnet sind, z. B. Strafen wegen Schul­versäumnisse ; außerdem ist von Belang, dass die Scartirung regelmäßig Jahr für Jahr vorgenommen wird. Eine Folge davon — es kommt immer nur e i n Jahrgang, nämlich der um sechs Jahre zurückliegende zur Scartirung — ist, dass die Ausmusterung nicht mit so riesigen Massen zu thun hat, wie dies beiden früheren u n re g e 1 m äß i g vorgenom­menen Scartirungen der Fall war. Auf solche Weise wird die Registratur alljährlich von einem großen völlig unnützen Ballaste befreit. Es wird Raum gewonnen, der laufende Dienst wird erleichtert, und die schwierigen das ganze Actenmaterial umfassenden allgemeinen Scartirungen werden thatsächlich nur mehr selten vorgenommen werden müßen. Aber auch dann wird ihre Ausführung dadurch bedeutend erleichtert sein, dass der größte Wust werthlosen Materials bereits entfernt ist. Die Registratur arbeitet gewissermaßen dem Archive vor. Beider Interessen finden ihr volles Genügen. Zu Beginn des Jahres 1893 waren endlich die Dinge soweit gediehen, dass der Statthalter dem Ministerium des Innern die Detailpläne sammt Kostenüberschlag für die Adaptirung und Einrichtung von Archivs-Räumen im Statt­halterei-Gebäude unterbreiten konnte; mit dem Erlasse vom 16. April 1893 wurde das vorgelegte Project genehmigt und die Bewilligung zu dessen sofortiger Ausführung ertheilt. Der wesentliche Inhalt dieses Projectes aber ist folgender: Da im Statthalterei-Gebäude, wie schon erwähnt, andere Räume als die schon mit Acten belegten Kellerräume nicht zur Verfügung standen, so konnten nur diese für das zu ei’richtende Archiv in Aussicht genommen werden. Ein solcher Entschluß war allerdings erst möglich, nachdem durch eine

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