Evangélikus Elemi Iskola, Budapest, 1882
16 aber auf längere Zeit einzusperren oder ilim gar seine Nahrung entziehen, wäre aber durchaus nicht zu billigen, weil man hiedurch etwas der Gesundheit Nachtheiliges über das Kind verhängt. Man darf es auch nicht sogleich als strafbare Thätigkeit annehmen, wenn es bei einem Kinde mit einer Arbeit nicht vorwärts gehen will; in vielen Fällen sind es wirkliche oder eingebildete Schwierigkeiten, die es nicht überwinden kann oder nicht überwinden zu können glaubt. Da erreicht man viel mehr, wenn wir ihm die Sache noch einmal erklären und auf seinen Verstand einwirken, als durch angewandte Strafen, wodurch man nur seine Mutlosigkeit steigern würde, wir ihm als seine willkürlichen Peiniger erschienen und den Grund zu mancher Verkümmerung und Verbitterung des Kindesgemüts legeten. Lüge und Mangel an Aufrichtigkeit bestraft sich von selbst, zunächst schon durch die Beschämung bei der Entdeckung der Unwahrheit und dann durch Verlust des Vertrauens, das dem Kinde sonst von Eltern und Lehrern entgegengebracht wurde. Nur dann, wenn die idealen Strafen, als Beschämung, Ermahnung und Warnung erfolglos geblieben wären, dürfte eine strengere Entziehungsstrafe in Anwendung zu bringen sein. Strafbar ist ferner die Unordentlich keit, Ausgelassenheit und Ungezogenheit. Diesbezüglich ist es Thatsache, dass je eifriger der Lehrer beim Unterrichte ist, je mehr er das Talent hat, durch Lehrstoff und Lehrweise das Interesse des Schülers zu fesseln, desto besser wird das Betragen der Schüler, desto weniger wird er mit der Aufrechterhaltung der Disciplin zu tliuu haben. Immerhin werden jedoch auch dem besten Lehrer Fälle Vorkommen, in denen er ermahnen, schelten und strafen muss. Dann sei er aber bei seinen Erinnerungen, Verboten und Mahnungen möglichst kurz und bündig. V o ein Blick ausreicht, spare der Lehrer den Wink; wo der Wink ausreicht, spare er die Rede und dem rechten Lehrer werden die meisten Schüler schon auf dem Wink folgen. In den unteren Klassen wird es den geliebten Lehrer gewiss gelingen, seine Aufgabe ganz ohne Anwendung realer Strafen zu lösen; bei Schülern in den mittleren Klassen wird er selbe schon öfter zur Anwendung bringen müssen; in den oberen Klassen aber soll die Erziehung der Schüler schon so weit gebildet haben, soll das Rechts- und Ehrgefühl schon derart zu eigen geworden sein, dass sie ohne jede äusserliche Veranlassung, schon aus Freude am Guten ganz aus eigener Initiative ihre Pflicht thun, so dass