Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1872

12 der Ritter gegen seine Gerichtsbarkeit nicht dulveno, dieselben mildem Banne belegte, zwang ihn der Papst in einem drohenden Schreiben zur Aufhebung desselben, befreite die Ritter wiederholt von aller bischöflichen Gerichtsbarkeit, erklärte das Land als Eigenthum des apostolischen Stuhles und forderte zur Anerkennung der päpstlichen Oberherrlichkeit von den Rittern die jährliche Abgabe einer Mark Goldes. Diese Rechtsberaubung der Krone durch die päpstliche Herrschaft war die Ursache, daß Andreas die den Rittern verliehene Schenkung zurücknahm und daß der Orden die bedeutende Ansiedlung verlassen mußte, woher er von einem sichern Sitze aus das Christenthum weiter gegen Osten ausbreiten und dadurch Cultur und deutsche Bildung bis znm Gestade des schwarzen Meeres hätte tragen können. So verlor aber auch das Reich zum großen Theil durch die Herrschsucht des kirchlichen Oberhirten eine Schutz­mauer, die in der unheilvollen Zeit der kommenden Jahrhunderte die brandenden Wogen der osmanisch<n Völkerflnth gebrochen und das unglückliche Siebenbürgen von dem Drucke türkischer Oberherrschaft, die es an den Rand des Abgrundes stürzte, bewahrt haben würde. 3 Der Kreuz;«g Andreas !I. (1217.) Der Vater Andreas II., König Béla III, hatte von dem allgemeinen Eifer, das heilige Land aus der Gewalt der Ungläubigen zu befreien, gleich vielen seiner Zeitgenossen hingerissen, sich verpflichtet, sein Schwert der Sache Gottes zu weihen und sich dem 3. Kreuzzuge anzuschließen, aber ein durch den Angriff der Venetianer auf Dalmatien entstandener Krieg machte sein Ver­bleiben im Reiche nöthig. Auf seinem Sterbebette trug er nun diese Verpflichtung seinem jünger» Sohne Andreas auf und hinterließ ihm zur Bestreitung der Kosten bedeutende Geldsummen. Andreas verwandte aber dieselben, von Herrsch­sucht geleitet, zur Führung des Bruderkrieges und verschob den Kreuzzug. Bei dem im Jahre 1200 mit seinem Bruder' Emrich geschlossenen Vergleich ver­pflichtete er sich zwar auf's Neue, den längst versprochenen Kreuzzug zu unter­nehmen, aber der mit dem Bruder bald wieder ausgebrochene Kampf und seine Gefangenschaft verhinderten die Erfüllung des Versprechens. Als er endlich nach dem Tode seines Bruders und dessen unmündigen Sohnes zur Regierung gelangt, die Ruhe im Reiche einigermaßen hergeswllt und sich zum zweiten Male vermählt hatte, begann er sich zu dem Kreuzzuge zu rüsten, dessen Vollziehung der Papst unablässig betrieb. Zuerst ordnete er die Thronfolge, damit nicht neue Streitigkeiten der Söhne das Reich bei seinem etwaigen Tode in Krieg und Verderben stürzten. Er bestimmte seinen ältesten Sohn Bela zum Thron­folger, übertrug aber, da derselbe noch nicht großjährig war, die Reichsverwesung dem Erzbischof von Gran. Sein zweiter Sohn Koloman sollte im Besitz von Galizien bleiben, auf dessen Fürstenstuhl er ihn eingesetzt hatte und der jüngste Sohn Andreas bei dem kinderlosen Absterben der Brüder das ungetheilte Erbe erhalten. Die zum Kreuzzuge er,orderlichen Geldmittel wurden theils durch An­

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