Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1864

20 5—6 I.. 6—8 3-, 8—10 I.. 10—12 I.. 12—16 I.. 16—20 3., 339, 528, 461. 421, 533, 394, 20—24 3., 24—30 I., 30—40 I., 40—50 I.. 50—70 I. 235. 190, 102, 42, 8. 3m Ganzen fänden sich also 3254 Wirtschaften über 5 Joch. Bedenkt man aber, daß sich die Bewohner besonders einiger Gemeinden aus den benachbarten Hatterten Besitz zu erwerben wiffen, wie es ein Blick in die betreffende Tafel lehrt, und dieser Besitz nicht berücksichtigt ist, so kann man die Zahl der über • H Joch großen Wirtschaften auf 3350 setzen. Als.- Beispiel und Beweis diene Baierdorf, wo dies Verhältniß am stärksten hervortritt. Im Ganzen sind 177 Besitzer eingetragen, darunter 76 mit mehr als 5 Joch. Nun haben die Baier- dorfer aber nur allein auf Bistritzer Stadthattert 317 Joch im Besitz, im Durchschnitt also schier zwei Joch. Wollte man einwenden, daß gerade die größeren Grundbesitzer, weil sic wohlhabender sind, den meisten fremden Besitz sich erwerben können, so muß ich dem gegenüber erwähnen, daß gerade die ärmeren kleineren Wirthe zur wirtschaftlichen Auswanderung auf fremden Hat­tert gcnöthigt sind, weil der Gemeindebodcn bereits vergriffen ist und um keinen Preis feil gelassen wird. Die entsprechende Tafel würde etwa 3000 Wirt­schaften mit weniger als 5 Joch ergeben, doch stellt sich das Verhältniß in Wirklichkeit anders. • Die Kinder nämlich führen, ganz seltene Fälle ausgenom­men. keine abgesonderte Wirthschaft, sondern sie leben im Hause der Eltern oder Schwiegereltern, erhalten dabei aber doch kleine, gerade nur für einige Bedürfnisse außer den Lebensmitteln ausreichende Stücke Grundes zugetheilt und treten so als Besitzer, als sebstständige Wirthe in den Listen auf. ohne es wirklich zu sein. So kann die große Zahl von mehr als 3000 kleinen, weniger als 5 Joch besitzenden Wirtschaften jedenfalls um wenigstens die Hälfte ver- mindert angenommen werden. Daß bei der vollständigen Beweglichkeit und Ungebundenheit des Grundbesitzes noch immer diese mäßige Verteilung ge­blieben ist, erklärt sich aus zwei Ursachen. Einmal löste irgend ein Familien­glied jedenfalls, kraft des geltenden Näherrechtes, zu Verkauf kommende Grund­stücke zurück und erhielt sie so im alten Familienzusammenhangc; dann aber hat sich unter unseren Bauern ein natürliches Majorat durch die, in andrer Beziehung traurige Erscheinung des Zweikindersystems herausgebildet. Denn teilen sich gleich die Familicngüter, so sind es doch nur immer zwei Hälften, die entstehen, welche dann durch die mitgebrachte Hälfte des andern Ehegatten sich wieder zum Ganzen schließen. Unter den sächsischen und auch in glercheu Verhältnissen lebenden Selyker und Tatscher ungrischen Bauern finden sich dem­nach wenige Taglöbnerfamilien — gewiß zu hoch gerechnet im Ganzen 90—100, und auch diese halten, von den großen Gemeinde-Hutweiden unterstützt, einiges

Next

/
Thumbnails
Contents