Evangelischen obergymnasiums, Bistritz, 1863
13 3. Scyustern jedoch, welche in Folge Alters ein schwaches Gesicht haben und daher keine Schuhe mehr machen können, ist es gestattet, nebst dem obigen Gesinde noch einen Gesellen bei der Ausarbeitung von Rohhäuten zu verwenden und das Leder zu verkaufen. Diese Entscheidung konnte jedoch den Streit nicht zu Ende bringen, er dauerte vielmehr das ganze fünfzehnte Jahrhundert fort und mußte zu Anfang des 16. Jahrhunderts noch einmal die ganze Stufenleiter der Entscheidungen vom Bistritzcr Magistrate bis hinauf zur königlichen Person durchmachen. Am 9. November 1512 entschied der Nösner Rath über Beschwerde der dortigen Lederer im Beisein von Vertretern beider Zünfte deu Streit einfach dahin: die Schuster dürften das Ledererhandwerk nur für ihre eigene Person und int Verhältniß zu ihrem Lederbedarf treiben und Niemanden darin unterrichten. Am 27. November desselben Jahres bestätigte de: Hermannstädter Rath als erste Appellationsinstanz über Berufung der Schusterzunft diesen Spruch, worauf die letztere an die Nationsunivcrsität sich wendete. Diese ging in ihrem Spruche vom 12. Dezember 1513 auf die Entscheidung des Königs Ladislaus zurück und formulirte den Spruch spezieller dahin, daß sie die oben unter 1 und 2 angeführten Punkte aufs Neue bestätigte *) Aber auch hiemit nicht zufrieden appellirten die Schuster an die Person des Königs Ludwig, welcher die Sache auf Anrathcn einer von ihm niedergesetzten Kommission zu nochmaliger Information an die Nationsunivcrsität zurückgab und nachdem diese ihre Aeußerung erstattet hatte, folgende endgiltige Entscheidung am 24. März 1520 traf: 1. Die Schuster dürfen bei der Ausarbeitung von Rohhäuten ihre Frauen, Töchter, Mägde, sowie ihre Lehrjungen, nicht jedoch ihre Gesellen und Söhne, die bei ihnen in Arbeitslohn stehen, verwenden. 2. Kein Schuster darf in Verbindung mit einem Witmeistek, sondern jeder nur für sich in seiner eigenen Werkstatt mit den oben* *) Die Originalurkunde über diesen Proceß befindet sich in der Lade bet bürgerlichen Ledererzunft in Bistrih.