Evangelischen gymnasiums, Bistritz, 1862

30 zu versehen, greifen die Rathshcrrn der Städte hinaus in das deutsche Mutterland und berufen geeignete Männer, welche das wichtige Amt, be- ] sonders eines Leiters der Schule, zu übernehmen vermögen. Derartige : Beispiele liegen uns häufig vor: ich erwähne nur jene beiden ersten Rec- ; torén der Hermannstädter Schule und spätern Superintendenten der evan­gelischen Landeskirche, sie waren Fremde. Und wieder die Berufung des 1 M. Martinus Breslacus hat eben keinen andern Zweck, als eine geeignete Kraft an die Spitze der Hermannstädter Schulen zu stellen. Wenn nun die Zöglinge der sächsischen Schulen die Bortheile, wel- ° che eine solche Stellung gab, nicht verlieren wollten, so waren sie eben nothgedrungen auf wissenschaftliche Ausbildung besonderes Gewicht zu le- : gen. Denn es galt die Regel, daß die Lehrerstellen an den Stadtschulen . ausschließlich mit Akademikern besetzt werden. Und wenn es vorgekommen ist, daß auch Autodidakten eine einflußreiche Stelle erhalten, bleiben das dann doch nur vereinzelte Ausnahmen*). Wie die Besetzung der Pfarren j schon vor der Reformation ausschließlich von dem Besuche einer deutschen j Universität abhängt, so ist dieses um so mehr der Fall in der Zeit der Reformation. Und wie stark in der Reformationszeit der Besuch na- \ mentlich der Wittenberger Universität von Seiten der sächsischen Jugend gewesen ist, beweist uns die Matrikel derselben, welche von 1522 bis : ungefähr um die Mitte' desselben Jahrhunderts nicht weniger als 111 ­Siebenbürger Sachsen, auszählt. Und wie viele Universitäten mögen noch sonst von ihnen besucht worden sein. Denn dem Besuche auch einer an- ■ dern Universität steht durchaus nichts entgegen. Houterns besucht außer Wittenberg noch Krakau, Basel. Andreas Marcus Daum zieht von Wit- j tenberg nach Wien und Italien**). Auch sein Bruder Franciscus will j weiter ziehen, allein sein Vater räth ihm davon ab ch). Dieser Brief, der ; auch in späterer Zeit noch werthvoll bleiben wird, gibt uns einigen Auf schluß über die Art, wie die Sachsen aus den Universitäten ihre Studien 1 einzurichten haben. Cs war eine hohe Pflicht, die Universitätszeit gewissen- ­Haft anzuwenden und so zu studiren, daß man nach der Heimkehr in « geistlichen und weltlichen Aemtern fungiren kann. Und es ist gar nichts ­neues, daß ein oder der andere Lehrer, ja selbst Rectoren zum weltlichen Gerichte übertreten und die neue Stellung der alten sehr weit vorziehen. *) Teutsch, o. o. O., D. 7. **) S. den Brief desselben :m Anhang, Beilage 8. j-) S. den Brief desselben im Anhang, Beilage. 2^

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