Evangelischen gymnasiums, Bistritz, 1862
30 zu versehen, greifen die Rathshcrrn der Städte hinaus in das deutsche Mutterland und berufen geeignete Männer, welche das wichtige Amt, be- ] sonders eines Leiters der Schule, zu übernehmen vermögen. Derartige : Beispiele liegen uns häufig vor: ich erwähne nur jene beiden ersten Rec- ; torén der Hermannstädter Schule und spätern Superintendenten der evangelischen Landeskirche, sie waren Fremde. Und wieder die Berufung des 1 M. Martinus Breslacus hat eben keinen andern Zweck, als eine geeignete Kraft an die Spitze der Hermannstädter Schulen zu stellen. Wenn nun die Zöglinge der sächsischen Schulen die Bortheile, wel- ° che eine solche Stellung gab, nicht verlieren wollten, so waren sie eben nothgedrungen auf wissenschaftliche Ausbildung besonderes Gewicht zu le- : gen. Denn es galt die Regel, daß die Lehrerstellen an den Stadtschulen . ausschließlich mit Akademikern besetzt werden. Und wenn es vorgekommen ist, daß auch Autodidakten eine einflußreiche Stelle erhalten, bleiben das dann doch nur vereinzelte Ausnahmen*). Wie die Besetzung der Pfarren j schon vor der Reformation ausschließlich von dem Besuche einer deutschen j Universität abhängt, so ist dieses um so mehr der Fall in der Zeit der Reformation. Und wie stark in der Reformationszeit der Besuch na- \ mentlich der Wittenberger Universität von Seiten der sächsischen Jugend gewesen ist, beweist uns die Matrikel derselben, welche von 1522 bis : ungefähr um die Mitte' desselben Jahrhunderts nicht weniger als 111 Siebenbürger Sachsen, auszählt. Und wie viele Universitäten mögen noch sonst von ihnen besucht worden sein. Denn dem Besuche auch einer an- ■ dern Universität steht durchaus nichts entgegen. Houterns besucht außer Wittenberg noch Krakau, Basel. Andreas Marcus Daum zieht von Wit- j tenberg nach Wien und Italien**). Auch sein Bruder Franciscus will j weiter ziehen, allein sein Vater räth ihm davon ab ch). Dieser Brief, der ; auch in späterer Zeit noch werthvoll bleiben wird, gibt uns einigen Auf schluß über die Art, wie die Sachsen aus den Universitäten ihre Studien 1 einzurichten haben. Cs war eine hohe Pflicht, die Universitätszeit gewissen- Haft anzuwenden und so zu studiren, daß man nach der Heimkehr in « geistlichen und weltlichen Aemtern fungiren kann. Und es ist gar nichts neues, daß ein oder der andere Lehrer, ja selbst Rectoren zum weltlichen Gerichte übertreten und die neue Stellung der alten sehr weit vorziehen. *) Teutsch, o. o. O., D. 7. **) S. den Brief desselben :m Anhang, Beilage 8. j-) S. den Brief desselben im Anhang, Beilage. 2^