Evangelischen gymnasiums, Bistritz, 1862

28 pta Prophetica et Apostolica comprehensa et tribus illis symbofis Oecumenis, confessione Augustana ea, quae anno MDXXX Carolo V. Augustae fűit exhibita; Apológia ejusdem, Articulis Smalcaldicis, et utroque beati Martini Catechismo. Ita me Deus adjuvet. Und hier ist der Ort, wo ich Einiges über die Disciplin, welche an den sächsischen Gymnasien herrsche, zu sagen habe. Gerade in dieser Beziehung zeichneten sich die Gymnasien der Sachsen vor allen anderen des Landes aus. Es wurde gegen jeden Uebertritt der Schulgesetze unnachsichtliche Strenge gehandhabt und zwar von dem aus dem Coetus der Studenten frei gewählten Officialen. Diese richteten ihre Commilitonen selbst strenge nach dem gegebenen Gesetze. Es war die Berfasiung der Schule ein treues Abbild der öffentlichen Verfaffung der Nation. Präfect, Rex und Orator sind die Würdenträger der Schule, von denen dann die beiden ersten die Handhabung der Gesetze zu überwachen, der letztgenannte aber die Vertheidigung der Schuldigen zur Pflicht hatte. Und die Thätigkeit desselben wird wohl sehr oft in Anspruch genommen worden sein, da nach dem Wesen jener ernsten, tiefreligiösen Zeit sehr strenge Schulgesetze aufgestellt waren und das Vergehen gegen dieselben um so häufiger eintreten konnte. Indessen würden wir ein großes Unrecht begehen, wenn wir aus der strengen Beaufsichtigung, unter roeldjer die Zöglinge von Seiten der Gesetze und der Lehrer standen, den Schluß ziehen würden, daß die Lebensart der-Schüler eine mehr klosterähnliche gewesen sein müsse. Das ist am allerwenigsten der Fall. Und hatte sich schon Luther über die Nachtheile einer solchen von der Welt abgeschlossenen Erziehung ausgesprochen, so scheint es, daß auch hierin seine Grundsätze von den' Wiederherstellern des sächsischen Schulwesens als Muster ange- nommen worden sind. Denn neben der strengen Schulzucht finden wir zweckmäßige Schulfeste, welche ganz geeignet waren, den freien Sinn der Schuljugend zu kräftigen und zu stärken. Zch erinnere nur an das Krom städter Fest des Hahnenschießens und das Gallusfest, welche unter andern Formen sicher auf jedem sächsischen Gymnasium sich fanden, und die durch die Reformation eher allgemeiner verbreitet als eingeschränkt wordeu sind. Auch gab es durch die enge Verbindung der Schule mit der Kirche (der jeweilige Stadtpfarrer ist auch Inspektor der Schule) für die Schule wohl manche Gelegenheit sich, befreit von dem strengen Schulgesetze, güt lich zu thun und dieselben ungestraft zu überschreiten. Ein wesentliches Moment trugen sicher die allgemein üblichen Cantationen bei. Auch die beliebten Fastnachtsmummereien waren ganz dazu angethan, sich auf kurze

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