Bács megyei püspöki körlevelek, 1930
— 18 — Hirtenbrief der katholischen Bischöfe des Königreiches Jugoslavien für die Fastenzeit über die christliche Erziehung der Jugend. Geliebteste Gläubige! Der heilige Vater, Papst Pius XI. sandte zum Jahresschlüsse allen kirchlichen Vorgesetzten und allen Gläubigen der ganzen katholischen Welt ein Rundschreiben von besonderer Wichtigkeit über die christliche Erziehung der Jugend. Wir haben das ganze Rundschreiben in wörtlicher Übersetzung schon herausgegeben und empfehlen wärmstens, dass es sich Jedermann verschaffe. Da aber dieses Rundschreiben des heiligen Vaters sehr umfangreich und von besonderer Bedeutung ist, haben wir katholische Bischöfe Jugoslaviens entschlossen in einem gemeinsamen Hirtenbrief die Hauptgrundsätze desselben euch, geliebteste Gläubige, verständlicher mitzuteilen. Der heilige Vater hebt zuerst hervor, was ihn dazu bewogen habe nun ein eigenes Rundschreiben über die christliche Erziehung herauszugeben, da er doch bei jeder Gelegenheit auch bisher die Jugend und auch ihre Eltern zugleich ermahnte und über verschiedene Fragen der christlichen Erziehung belehrte und ermunterte. Grund und Anlass dazu gab ihm jener Umstand, dass man „gerade in unseren Tagen leidereinen sogrossen Mangel an klaren und gesunden Grundsätzen auch in den fundamentalsten Fragen beklagen muss,“ und „die Schul- und Erziehungsfrage in den verschiedenen Ländern verschiedenartig behandelt wird“, deshalb wünscht er wenigstens die Hauptgrundsätze überdiese Frage hervorzuheben, die wichtigsten Schlussfolgerungen ins rechte Licht zu setzen und die praktischen Anwendungen derselben aufzuzeigen. Wesen und Hochwertigkeit der christlichen Erziehung. Es ist von höchster Wichtigkeit, in der Erziehung nicht zu irren, wie es wichtig ist nicht zu irren auf dem Weg. der uns zum letzten Ziel führt. Und da die Erziehung ihrem Wesen nach in der Bildung des Menschen besteht, ihn zu bilden, wie er sein soll, wie er sich zu benehmen hat hier auf Erden, um das erhabene Ziel zu erreichen, für das er geschaffen ist. so ist es klar, dass es keine wahre Erziehung geben kann, die nicht auf das letzte Ziel hingerichtet ist, und dass es darum, nachdem Gott sich uns in seinem Sohne geoffenbart hat, der allein „der Weg, die Wahrheit und das Leben ist“, keine angemessene und vollkommene Erziehung ausser der christlichen geben kann, die letzten Endes dahin zielt, den Seelen der zu Erziehenden das höchste Gut, nämlich Gott, und der menschlichen Gemeinschaft das Höchstmass von Wohlergehen, soweit es auf dieser Erde möglich ist, zu sichern. Um das Wesen der christlichen Erziehung je pünktlicher und klarer zu beleuchten, behandelt der heilige Vater zuerst die Frage, wem das Recht der Erziehung zukomme. Wem kommt das Recht der Erziehung zu? Die Erziehung ist notwendig eine Arbeit der Gemeinschaft, nicht des Einzelnen. Nun gibt es aber drei Gemeinschaften, in deren Schoss der Mensch geboren wird: zwei natürliche : die Familie und der Staat, und eine übernatürliche: die Kirche. Die Familie ist unmittelbar von Gott geschaffen zu dem ihr eigenen Zweck, der in der Erzeugung und Erziehung der Nachkommenschaft besteht und daher hat sie auch einen Vorrang vor dem Staat. Die Familie aber enthält in sich nicht alle Mittel zur eigenen Vervollkommnung, während der Staat alle Mittel besitzt zur Erreichung des eigenen Ziels, nämlich das zeitliche Gemeinwohl seiner Untertanen. Darum hat der Staat unter dem Gesichtspunkt des Gemeinwohls den Vorzug vor der Familie, die gerade in der staatlichen Gesellschaft ihre geziemende Vollendung erlangt. Folglich ist die Erziehung, die den ganzen Menschen in der Ordnung der Natur und der Gnade erfassen soll, Sache all der drei Gesellschaften, aber in dem Masse und dem Verhältnis, wie es der gegenseitigen Hinordnung ihrer Ziele entspricht. 1. Der Kirche. Zunächst steht die Erziehung in ganz überragendem Sinne der Kirche zu auf Grund zweier Rechtsansprüche übernatürlicher Ordnung. Der erste Rechtsgrund ist, den der göttli-