Kenyeres István (szerk.): Urbs. Magyar Várostörténeti Évkönyv XVI. - Urbs 16. (Budapest, 2022)

Resümee

480 Resümee Eleonóra Géra Die Stadt der Weine, der Wein der Stadt Städtische Weingärten in Buda zu Beginn des 18. Jahrhunderts Selbst unter der osmanischen Herrschaft geriet der gute Ruf der Budaer Weinregion nicht in Vergessenheit, und zwar so sehr nicht, dass sich nach der Rückeroberung von Buda kaiserliche Beamte, Offiziere, Handwerker und serbische Bauern alle um den Er­werb oder die Besetzung von Weingärten bemühten. Unabhängig von ihrer ständischen oder religiösen Zugehörigkeit lebte ein beträchtlicher Teil der neuen Einwohner Budas direkt oder indirekt vom Weinbau oder vom Wein. Für eine lokale Nachfrage sorgten das in der Stadt stationierte Militär und das Publikum der Flussüberquerungsstelle und der Anlegeplätze. Mit dem Ausbruch des Rákóczi-Freiheitskampfes musste zwar auf den Verkauf der Budaer Weine in England verzichtet werden, nicht aber auf ihren Ver­trieb in Ungarn und Niederösterreich. Der Wein aus Buda ersetzte in den geldarmen Kriegsjahren eine Zeit lang sogar das Bargeld, es ist also kein Zufall, dass die Weinber­ge als die werthaltigsten Immobilien angesehen wurden. Wein diente nicht nur für die Einwohner, sondern auch für die Stadt als eine sichere Einnahmequelle. Dementsprechend wurde dem Weinbau und dem Weinvertrieb beson­dere Aufmerksamkeit geschenkt. Dies bedeutete viel mehr als nur die Bestimmung von Preisvorgaben, die Verkündung des Zeitpunktes der Weinlese oder die Anstellung von Flurwärtern. Der in den stadteigenen Weingärten erzeugte Wein wurde in der Rathaus­schenke ausgeschenkt, die Stadtangestellten wurden teilweise mit Wein bezahlt und Schulden, vom Magistrat verhängte Geldstrafen und sogar das Bürgerrecht konnten mit Wein bezahlt werden. Aber es lohnt sich auch, der Frage nachzugehen, wie Weinbauern und Winzer, die den größten Teil ihres Lebens in den Weinbergen verbrachten, in einer Stadt lebten, in der Wein und Rebe eine so bedeutende Rolle spielten. Anita Berecz „Die Kirche gewährt Gebet und Zehent für das Wohl des Landes.” Der Vertrag über die ewige Ablösung der Stadt Eger aus dem Jahr 1854 Die Aushandlung des Vertrags über die ewige Ablösung von 1854 zwischen Erzbischof Béla Bartakovics und der Stadt Eger sowie dessen gesellschaftliche Auswirkungen fanden bei den Historikern bis jetzt wenig Beachtung, wenngleich die Untersuchung dieses Prozesses im Fall von Eger besondere Bedeutung genießt. Denn mit den Ap­rilgesetzen wurde die Gerichtsbarkeit der Grundherren über die Hörigen aufgehoben, und diese wurden zu freien Personen. Allerdings betraf die Abschaffung der Fronarbeit und des Zehents sowie die Überführung leibeigenen Landes in bürgerliches Eigentum

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