Kenyeres István (szerk.): Urbs. Magyar Várostörténeti Évkönyv XVI. - Urbs 16. (Budapest, 2022)
Resümee
Resümee Katalin Simon Kneipen und Weine im Labyrinth des Gesetzes Die Frage des Weinvertriebs in Pest-Buda und Óbuda vor der Stadtvereinigung Die Zeit zwischen 1850 und 1873 ist eine faszinierende, jedoch weniger zentrale Periode im Bereich der historischen Forschungen. Die Eingemeindung von Óbuda in die Stadt Buda am 19. Dezember 1849 war ein ambivalentes Ereignis, das die Einwohner so erlebten, als hätten sie zwar die Pflichten einer freien königlichen Stadt, nicht aber die damit einhergehenden Rechte erhalten. Darauf folgte am 13. November 1850 die Zusammenführung der Gemeinden Pest und Buda in eine Verwaltungseinheit. Das Industriegesetz von 1859 bedeutete ebenfalls eine große Veränderung im Leben der drei Städte. Besonders nachteilig wirkte sich auf die Wirtschaft von Óbuda, das den beiden freien königlichen Städten angegliedert worden war, die Einführung einer auf der Grundlage der beiden wohlhabenderen Städte bemessenen Verbrauchssteuer im Jahr 1853 und die Zusammenlegung der drei Städte in einen gemeinsamen Steuerbezirk aus. Nichtsdestotrotz behielten die Verfahren der drei Städte für den Weinvertrieb und die Schankwirtschaften auch Elemente der früheren Vorschriften bei. In Óbuda stellte die 1854 von der Pachtungs- und Geschäftskanzlei eingeführte Praxis, das Schankrecht nicht direkt an die Stadt, sondern an Privatpersonen zu verpachten, einen bedeutenden Einschnitt in das vorangegangene System der Verpachtung des Ausschankrechts durch die Gutsherrschaft dar und löste damit eine jahrzehntelange Debatte zwischen den verschiedenen Parteien über die lokale Regulierung des Ausschanks und über die Rechte und Pflichten der verschiedenen Akteure (einschließlich Strafverfolgungsfragen) aus, was zusätzlich durch die Tatsache verkompliziert wurde, dass die Weinberge mit der Zeit von der Stadt zurückgekauft wurden, sodass die Bürger von Óbuda zwar Weingärten und Wein, aber kein Ausschankrecht besaßen, während die Gutsherrschaft (und ihre Vertreter) über ein Ausschankrecht ohne lokalen Wein verfügte. Im Gegensatz zu Óbuda hatten die Stadtverwaltungen von Pest und Buda in der genannten Zeit mit anderen Problemen zu kämpfen, von denen wir die Frage des Weineinfuhrs und des „bürgerlichen Weinausschanks” hervorheben möchten - letzterer löste eine Kontroverse zwischen 1868 und 1870 aus. Urbs. Magyar Várostörténeti Évkönyv XVI. 2021.479-^192. p.